Wer kümmert sich nach einem Todesfall darum?

4 Antworten

Wenn es kein Testament gibt oder eine Sterbebersicherung ( eine Versicherung in der die Person für sich selbst einzahlt um die beerdigungs Kosten abzudecken) . Genauso kann es eine Generallvollmacht geben ein Schriftstück in der der Partner oder von der Person die Person oder Personen aufgeführt sind die in Falle eines Unfalls oder Todes für sie die Regelungen übernimmt und dann muss mann auch überall anschreiben oder anrufen und auch eine Sterbeurkunde am besten mehr fach kopieren und an die jeweiligen Dinge schicken. Wie kontoauflösung wohnungsauflösung etc nur was Hausbesotzt und geld angeht wenn da keiner erwähnt t ist wird es entweder an den Ehepartner oder die nächsten Verwandten aufgeteilt hat man Kinder wird es sich auf sie aufteilen wenn keine Kinder oder Ehepartner eingetragen ist wird es auf die Geschwister verteilt. Aber wer dass Erbe annimmt über nimmt auch dann die Schulden des verstorben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das sind die nächsten Angehörigen, weitere Verwante, ein guter Freund oder möglicherweise ein Notar.

Wenn es wirklich niemand gibt, dann kümmert sich ein offizieller stadtlicher Nachlassverwalter. Er sucht weitere Erben, schaut was es gibt und Regelt dann diverse Dinge.

Man kann schon zu Lebzeiten diverse Sachen Regeln. Beispiel wie die ganze Bestattung ablaufen sollte, wo man begraben sein sollte, wer die Trauerrede hält, ob man Lebensverlängernde Massnahmen wünscht, wer zum Beispiel sich um die Haustiere kümmern könnte, was im Testament steht usw .

Das machen alles die Hinterbliebenen und die Zahlungen gehen auf den Lebensgefährten über, wenn dieser die nicht abmeldet.


miwo123 
Fragesteller
 11.10.2023, 18:09

Und wenn kein Lebensgefährte da ist oder bereits verstorben?

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JamesCohen  11.10.2023, 18:14
@miwo123

Wenn er in der Wohnung verstarb, wird die Wohnung von Tatortreinigern gesäubert und spezielle Leute vom Amt kümmern sich darum. Meist werden die Konten gesperrt und die Bank informiert die Zahlungsträger das der Zahler Tod ist.

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Das kann der Versterbende zu Lebzeiten regelen. Generalvollmacht erteilen.


miwo123 
Fragesteller
 11.10.2023, 18:09

Erstmal überall bescheid geben das der Todesfall eingetreten ist ..

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