Wer kommt für die Kosten bei einer betreuten Wohngemeinschaft für psychisch Kranke auf?

2 Antworten

Da die Kosten vom Sozialamt übernommen werden, geht die Rückzahlung auch an das Sozialamt.

Das kann der das wohnt zb auch selber sein oder auch der staat ! Den nicht alle mit so einer Erkrankung sind auch Arbeitsunfähig!