Wer hat anspruch auf das Pflegegeld?

4 Antworten

Die Person, die die Anspruchsvoraussetzung dafür erfüllt, diese Person kann es dann z.B.auch an eine Person z.B. Kind weiter geben, die pflegt und das darf dann auch nicht auf evtl.andere Sozialleistungen wie Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung vom Sozialamt angerechnet werden.

Anspruch auf das Pflegegeld, welches gezahlt wird, hat die Pflegeperson und die entscheidet, wie es verwendet wird.

Falls es eher um die Antragstellung geht, die Person, die mit ihrer Problematik die Bedingungen für einen Pflegegrad erfüllt. Festgestellt wird das auf Antragstellung durch die Krankenkasse.

Die pflegebedürftige Person.

Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld.html

Der gepflegte Bürger.

Jedoch muss niemand jemanden umsonst pflegen.