Wer hätte Schuld am Unfall?
Ich hatte gerade ein Erlebnis im Straßenverkehr, dass mir so noch nie untergekommen ist.
Ich bin das rote Viereck in der Zeichnung und bin mit meinem Auto abgebogen auf die Vorfahrtsstraße. Habe mich versichert, dass kein Verkehr kommt und niemand über den Zebrastreifen möchte.
Der rote Kreis ist ein Fahrradfahrer. Er gab ein Handzeichen und ich ging davon aus, dass er dem gelben Strich folgend abbiegt. Stattdessen bog er von der Straße auf den Zebrastreifen ab und fuhr mir direkt vors Auto. Ich habe mich total erschrocken, musste scharf abbremsen um zu verhinden, dass ich den Radfahrer über den Haufen fahre. Der schimpfte dann noch lauthals rum ob ich spinne.
Aber eigentlich spinnt er, oder sehe ich das falsch?
Wäre ich Schuld gewesen am Unfall, wenn ich nicht mehr abbremsen hätte können?
7 Antworten
Aber eigentlich spinnt er, oder sehe ich das falsch?
Radfahrer denken sie können sich alles erlauben.
Der einzige der hier zu Schimpfen hätte, wärst du. Nämlich darüber, dass er die volle Schuld gehabt hätte UND durch falsche Handsignale. Davon ab hat er illegalerweise die Fahrbahn verlassen wollen, gleichzustzen ob ein Auto auf einmal auf dem Fahrradweg fahren wollen würde.
Was viel wichtiger ist: Auf dem Zebrastreifen darf ein Fahrrad nicht fahren.
Persönliche Meinung:
Schade dass es nicht zum Unfall gekommen ist. Denn dann hätte er den Schaden an deinem Auto voll bezahlen dürfen.
Deswegen: DASHCAM´s sind heute immer mehr eine Pflicht.
In so einem Fall hast du Recht. Da hätte mich eine Dashcam wohl rausgerissen, wenn ich den echt umgefahren hätte.
Der Radfahrer hat auf dem Fußgängerüberweg nicht verloren und durch seine plötzliche Veränderung der Fahrtrichtung, hätte er die Unfallursache gesetzt.
Der Radfahrer hätte sicher eine Teilschuld bekommen, wenn nicht sogar die Hauptschuld, denn er hat sein Fahrrad über den Zebrastreifen zu schieben, und nicht damit zu fahren. Das Teil heißt ja auch Fußgängerüberweg und nicht Radfahrerüberweg. Außerdem hat er ein normalerweise unmißverständliches Handzeichen für eine falsche Aktion benutzt. Hellsehen muss ein Autofahrer noch nicht können. Du hast alles richtig gemacht und sehr gut reagiert. Es ist nichts passiert, er hat sich aufgeregt, er bekommt irgendwann den Herzinfarkt falls er seine Fahrweise bis dahin unbeschadet übersteht, Du nicht.
Selbstverständlich hat ein Radfahrer als Fussgänger auf einem Fussgängerüberweg Vorrang, wenn er sein Fahrrad dabei schiebt. Nur sein Verhalten ließ nicht darauf schliessen das er dort die Straße überqueren wollte, sondern ein Stück lin eine andere Straße abbiegen wollte. Um das Überqueren der Straße unmißverständlich anzuzeigen, hätte er anhalten müssen, absteigen und sich an den Zebrastreifen stellen, so das jeder Autofahrer seine Absicht erkennt.
Basierend auf Ihrer Beschreibung und dem Verhalten des Fahrradfahrers scheint es unwahrscheinlich, dass Sie Schuld an einem Unfall gewesen wären, wenn Sie nicht mehr hätten bremsen können. Der Fahrradfahrer hat möglicherweise gegen die Verkehrsregeln verstoßen, indem er unerwartet und ohne klare Absicht auf den Zebrastreifen abgebogen ist.
Eigentlich dachte ich er dürfe, nur verliert er dann das Vorfahrtsrecht gegenüber den Autos, darf sich also nicht darauf verlassen, dass diese anhalten.
Doch, doch er darf durchaus auf dem Zebrastreifen fahren - das ist nicht verboten. Nur genießt er, solange er nicht vom Fahrrad absteigt, nicht den Vorrang, den Autofahrer Fußgängern in so einer Situation zu gewähren haben.
Jedoch, selbst wenn er abgestiegen und einfach kurz vor knapp sein Fahrrad über den Zebrastreifen geschoben hätte, wäre unter Umständen trotzdem er Schuld gewesen, da man auch als Fußgänger nicht einfach (nur weil ein Zebrastreifen da ist) loslatschen darf. Man MUSS den Autofahrern auch die Chance geben, einen zu sehen, damit diese dann rechtzeitig reagieren und bremsen können. Und das tut man, indem man am Zebrastreifen bei Verkehr stehen bleibt und so signalisiert "Ich möchte rüber".
Wer einfach latscht riskiert je nach Situation Leib und Leben. Am Ende bringt es einem auch nicht viel, wenn auf seinem Grabstein "Ich war aber im Recht" steht.
indem er unerwartet und ohne klare Absicht auf den Zebrastreifen abgebogen ist.
Selbst wenn er mit klarer Absicht über den Zebrastreifen gefahren wäre, hätte er eine Teilschuld. Ist ja nicht erlaubt.
Ja, wenn der Fahrradfahrer absichtlich den Zebrastreifen überquert hat, hätte er möglicherweise eine Teilschuld, da Fahrradfahrer normalerweise nicht berechtigt sind, Zebrastreifen zu überqueren. In diesem Fall hätte der Fahrradfahrer gegen die Verkehrsregeln verstoßen und könnte für den Vorfall mitverantwortlich gemacht werden. Dennoch hätten Sie angemessen reagiert, indem Sie versucht haben, eine Kollision zu verhindern.
Falsch, er darf den FGÜ benutzen, hat aber radelnd keinen Vorrang.
Der Radfahrer hätte Schuld gehabt.
Auf einem Zebrastreifen darf er nicht fahren.
Er darf dort die Straße queren. Er hat nur keinen Vorrang