Wer bezahlt den Einbau von neuen stromzählern in Kleingartenanlagen, kann das auf den Pächter unbelegt werden wenn der alte noch tatenlos funktioniert?

1 Antwort

Der Pächter ist am Ende Eigentümer des Zählers und muss den auch zahlen. Und der Zähler muss nicht zwangsläufig gewechselt werden. Ein amtliches Eichprotokoll für den alten Zähler erfüllt den selben Zweck. Nur eben, ist die Eichung oft teurer als ein neuer Zähler.