Wenn man Vollzeit arbeitet und sich nebenbei für eine Ausbildung bewirbt, kann man für seine Vorstellungsgespräche frei bekommen/muss man heimlich krank machen?

2 Antworten

Ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen potenziellen Arbeitgeber ist deine Privatangelegenheit und gehört damit in deine Freizeit. Das heißt: Du musst dir für den Termin Urlaub oder freinehmen. 

Wer nicht gekündigt wurde, darf sich jederzeit nach einem neuen Job umsehen. Wenn der Arbeitnehmer davon erfährt, ist das kein Kündigungsgrund, denn die freie Arbeitsplatzwahl ist in Artikel 12 Grundgesetz festgeschrieben. Bei einem Jobwechsel sollten Arbeitgeber jedoch diskret vorgehen und unbedingt Betriebsgeheimnisse des aktuellen Arbeitgebers wahren. Auch Wettbewerbsverbote im Arbeitsvertrag müssen eingehalten werden, sonst droht eine Abmahnung.

Um bei einer heimlichen Bewerbung Diskretion zu wahren, können Jobsuchende einen Sperrvermerk hinzufügen, der gleich im Betreff genannt wird, zum Beispiel mit den Formulierungen: „Bitte vertraulich behandeln“ oder: „Mit der Bitte um Vertraulichkeit“. Oder die Bitte um Vertraulichkeit beendet das Anschreibens mit einem Satz wie: „Weil ich mich gegenwärtig in ungekündigter Stellung befinde, bitte ich Sie, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.“

Innerhalb der Kündigungsfrist – also auch, wenn Sie noch beim bisherigen Arbeitgeber beschäftigt sind – dürfen Sie Bewerbungen schreiben und auch zum Vorstellungsgespräch gehen. Auch während der Arbeitszeit. Das regelt § 629 BGB.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Mehrere erfolgreiche Abschlüsse

Man kann sich frei nehmen