Wenn das Jobcenter will das ich eine Berufsvorbereitende Maßnahme mache und ich nicht will kann ich mich Sanktionieren lassen?

12 Antworten

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Zuerst unterschreibe keine Eingliederungsvereinbarungen (EGV) und keine Maßnahmenverträge.

Wenn eine Maßnahme sinnlos ist (z.b. mehrere Bewerbungstraining Maßnahmen hintereinander oder Maßnahmen die unnötog sind z.b. Computerkurse obwohl man vorher in der IT gearbeitet hat) kann man sie per Widerspruch ablehnen. Auch bei rechtswidrigen bestandteilen in dem Zuweisungsbescheid/Verwaltungsakt kann man sie einem Widerspruch anfechten. Zum überprüfen kann ein Anwalt für Sozialrecht hilfreich sein oder man benutzt solche Seiten wie https://hartz4widerspruch.de/ Wird der Widerspruch abgelehnt kann Klage eingereicht werden. Da ein Widerspruch dauert (und keine aufschiebene Wirkung hat) kann man aufschiebene Wirkung beim Gericht beantragen lassen (Einstweiligen Rechtsschutz).

Wenn du keinen Bock darauf hast kannst du natürlich einfach nicht hingehen und eine Sanktion kassieren der bei unter 25 jährigen bei 100% liegt. Wenn eine zweite Pflichtverletzung begangen wird innerhalb eines Jahres liegt die Sanktion bei 100% + Miete weg + keine Krankenkassenbeiträge mehr. Bei ü25 jährigen sind es 30%, dann 60% und immer so weiter. Bei einer 100% Sanktion bleiben einen erstmal nur Lebensmittelgutscheine. Eine Sanktion kann man aber ebenso mit einem Widerspruch anfechten.

verreisterNutzer  06.08.2019, 20:31

Wenn du keinen Bock darauf hast kannst du natürlich einfach nicht hingehen und eine Sanktion kassieren der bei unter 25 jährigen bei 100% lieg

Also, ich habe jetzt hier echt gar keinen Plan und muss nachfragen. Was bitte macht ein unter 25-jähriger, wenn dieser Fall eintritt d.h. ja, er bekommt gar keine Leistung mehr. Wer zahlt die Miete und den Rest zum Leben?

Wenn eine zweite Pflichtverletzung begangen wird innerhalb eines Jahres liegt die Sanktion bei 100% + Miete weg + keine Krankenkassenbeiträge mehr. 

Und in diesem Fall, keine Miete ist krass. Gibt es dann gar nichts mehr? Wo soll die Person wohnen?

Danke

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JobcenterTycoon  06.08.2019, 20:51
@verreisterNutzer

Wenn einn unter 25 jähriger eine Pflichtverletzung begeht bekommt er keinen Regelsatz mehr, allerdings wird immernoch die Miete (direkt an den vermieter) und die Krankenkasse bezahlt. Wenn dieser Fall eintritt bleibt ihn nur noch die Möglichkeit Lebensmittelgutscheine zu bekommen die man dann im Supermarkt einlöst.

Wenn eine zweite Pflichtverletzung begangen wird wird der Regelsatz gestrichen und es wird keine Miete mehr bezahlt. Da dir in der Zeit im Prinzip kein Hartz-IV mehr zusteht werden auch keine Krankenkassenbeiträge mehr bezahlt. Erst wenn man Sach,- oder Geldwerte Leistungen bezieht (Lebensmittelgutscheine) werden wieder die Krankenkassenbeiträge gezahlt.

Und in diesem Fall, keine Miete ist krass. Gibt es dann gar nichts mehr? Wo soll die Person wohnen?

Im schlimmsten Fall landet man auf der Straße, ja.

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Unterschreibe einfach keine EGV und lege anschließend gegen den VA Widerspruch ein. Und gut ist 😊.

Kann es sein, dass Du an Deiner Zukunft keinerlei Interesse hast ?

Verwende Deine Energie doch mal zu etwas Positiven als an Sanktionen.

Es ist aber Deine Entscheidung, ob Du Dein Geld - welches immer wieder als zu wenig beklagt wird - für Sanktionen ausgibst.

Wenn du keinen wichtigen Grund für deine Ablehnung nachweisen könntest, dann musst du dich gar nicht sanktionieren lassen wollen, diese würdest du ganz automatisch bekommen.

Unter 25 wären das dann gleich 100 % und über bzw.ab 25 dann erst einmal 30 % von der maßgebenden Regelleistung für den Lebensunterhalt, dann käme es noch darauf an ob du alleine wohnen würdest oder z.B.noch in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) mit deinen Eltern.

Aber auf jeden Fall würde es dann für deinen Lebensunterhalt für unter 25 jährige nichts mehr geben, da könnte bei Bedarf dann ein Antrag bei deinem SB - auf Lebensmittelgutscheine gestellt werden oder bei über 25 jährigen wenn es eine Sanktion von mehr als 30 % wären.

Dir ist klar, dass die Sanktion dazu da ist, um dich davon zu überzeugen, das die Alternative besser ist. Das ist kein alternatives Angebot, das ist ne Strafe, deshalb heißt sie ja auch Sanktion! Wenn dir die Sanktion lieber ist als der minimale Aufwand einer berufsvorbereitenden Maßnahme, dann hat die Sanktion offenbar ihr Ziel verfehlt und du hast das System nicht verstanden.