Welche Markennamen darf man nehmen (Markenrecht, DPMA)?

3 Antworten

Das hängt davon ab, in welcher Form die Namen bereits geschützt wurden (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bild-Marke) und in welchen Bereichen.

Wenn ein Unternehmen den Namen "Presslufthammer-Harry" für die fiktiven Bereiche "Bau" und "Abriss" hat schützen lassen, dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass Du diesen Namen für den Handel mit Schreibwaren benutzt.

Im Bereich des Markenrechts gibt es allerdings einige Fallstricke, z.B. auch die Verbreitung eines Namens und ggf. damit verbundene Assoziationen bei einem durchschnittlichen Menschen. Du dürftest z.B. generell Probleme bekommen, wenn Du z.B. den Namen "BMW" benutzen möchtest, auch wenn Du keine Autos herstellst.

Und beachten musst Du, dass Du Dich um Deine Marke kümmern musst. Du musst also ständig schauen, ob jemand Deine Markenrechte verletzt, da Du andernfalls den Schutz verwirkst. Du kannst dafür natürlich auch spezialisierte Anwälte beauftragen.

Eingetragene Marken darfst Du nicht für die selbe Warenklasse verwenden, das kann sonst sehr teuer werden.

Meistens ist sowohl der Name als auch das Logo geschützt.

Also denk Dir einen neuen Namen aus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Darf ich diese Namen dennoch benutzen, solange ich komplett andere Logos benutze?

Nein

...kann die dann aber für mich nicht schützen lassen, weil sie schon geschützt wurden,

Genau so isses

...oder darf ich diese Namen überhaupt nicht mehr verwenden?

Genau so isses

Ist es so schwierig einen Namen zu finden, der noch nirgends registiert/patentiert ist?

Wenn Dir nichts einfällt, frag halt hier:)