Weiter Bildung zum Techniker?

1 Antwort

Du musst für die Zulassung zur Prüfung eine bestimmte Dauer einschlägige Berufserfahrung nachweisen können. Die konkrete Dauer richtet sich dabei nach der Ausbildung, die du gemacht hast und dem Weiterbildungsabschluss, den du anstrebst.

Aber eben erst, wenn es um die Zulassung zur Prüfung geht. Den Vorbereitungskurs kannst du somit schon deutlich früher anfangen!