Weihnachtsgeld für Studierende?
Hallo Liebe Community,
ich arbeite nun seit Juni für eine Firma als Werkstudentin (20h/Woche) und habe eben erfahren, dass es für mich kein Weihnachtsgeld gibt mit der Begründung "Das ist als Werkstudentin halt so".
Das möchte ich jetzt aber nicht einfach so hinnehmen, da ich was vom Gleichbehandlungsgrundsatz gehört habe und dieser ja zusammengefasst besagt, dass einzelne Personen/Gruppen nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Sprich; bekommen alle anderen Weihnachtsgeld, muss es mir auch ausgezahlt werden. Klar ist natürlich, dass die Höhe des WG abweichen kann.
Ich habe mich also bei der Personalbuchhalterin gemeldet und mich erkundigt und die antwortete mir folgendes:
"Für die unterschiedlichen Arten von Beschäftigungsverhältnisse gelten unterschiedliche arbeitsvertragliche Rahmendaten daher wird keine WG Zahlung an Studenten gezahlt"
In meinem Vertrag steht jedoch nichts davon, dass ich von Weihnachtsgeld ausgeschlossen bin o.Ä. Ich wollte mich nun mit einem Anwalt in Verbindung setzen und mir seine Sicht dazu gerne anhören. Was meint ihr, liege ich da richtig? Kennt sich jemand aus? Danke im voraus.
4 Antworten
Sprich; bekommen alle anderen Weihnachtsgeld, muss es mir auch ausgezahlt werden. Klar ist natürlich, dass die Höhe des WG abweichen kann.
Sehe ich nicht so.
Weihnachtsgeld ist entweder im tarifvertrag pauschal geregelt oder es wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Wenn es bei dir nicht vereinbart ist, dann ist das eben so.
Nebenbei:
Wenn du das AGG kennst solltest du es vielleicht auch mal gelesen haben. Wenigstens § 1.
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Da steht nichts von Werkstudenten.
Insofern... zum Anwalt kannst du natürlich gehen... das kostet dich aber nur Geld und wird dir voraussichtlich keines bringen.
Dann finde mal heraus aus welchem Grund deine Kollegen Weihnachtsgeld bekommen. Das kann bei denen im Arbeitsvertrag stehen, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.
Ansonsten kann man nicht sagen ob du ein Anrecht oder nicht hast...
Wenn alle Werkstudenten kein Geld bekommen, dann liegt keine Ungleichbahandlung vor.
Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich dann nur aus Vertrag oder betrieblicher Übung ergeben und das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Spare dir den Weg zum Anwalt. Einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast du nicht oder die Belegschaft. Das ist stets immer freiwillig. Wenn dieses Geld jedoch dreimal ausgezahlt wurde (hintereinander), so kann man von Gewohnheitsrecht sprechen. Ist das bei dir der Fall? Sicher nicht. Und das AGG kann dir hier auch nicht helfen.
Außerdem gilt, was vertraglich festgehalten wurde.