Weihnachtsgeld für Studierende?

4 Antworten

Sprich; bekommen alle anderen Weihnachtsgeld, muss es mir auch ausgezahlt werden. Klar ist natürlich, dass die Höhe des WG abweichen kann.

Sehe ich nicht so.

Weihnachtsgeld ist entweder im tarifvertrag pauschal geregelt oder es wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Wenn es bei dir nicht vereinbart ist, dann ist das eben so.

Nebenbei:
Wenn du das AGG kennst solltest du es vielleicht auch mal gelesen haben. Wenigstens § 1.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Da steht nichts von Werkstudenten.

Insofern... zum Anwalt kannst du natürlich gehen... das kostet dich aber nur Geld und wird dir voraussichtlich keines bringen.

Dann finde mal heraus aus welchem Grund deine Kollegen Weihnachtsgeld bekommen. Das kann bei denen im Arbeitsvertrag stehen, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.

Ansonsten kann man nicht sagen ob du ein Anrecht oder nicht hast...

Wenn alle Werkstudenten kein Geld bekommen, dann liegt keine Ungleichbahandlung vor.

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich dann nur aus Vertrag oder betrieblicher Übung ergeben und das scheint ja nicht der Fall zu sein.

Spare dir den Weg zum Anwalt. Einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld hast du nicht oder die Belegschaft. Das ist stets immer freiwillig. Wenn dieses Geld jedoch dreimal ausgezahlt wurde (hintereinander), so kann man von Gewohnheitsrecht sprechen. Ist das bei dir der Fall? Sicher nicht. Und das AGG kann dir hier auch nicht helfen.

Außerdem gilt, was vertraglich festgehalten wurde.