WEG Recht - Garten Sondernutzungsrecht - Pavillion aufgestellt -? bauliche Veränderung?
Wohnungseingentümergemeinschaft mit 14 Einheiten.
Ein Eigentümer einer EG Wohnung hat einen Pavillion im Garten aufgestellt. Der Pavillion ca. 5 x 5 m und ca. 2,50 hoch steht auf extra dafür verlegten steinernen Bodenplatten in "seinem" Garten, für den er ein Sondernutzungsrecht hat.
Handelt es sich hierbei um eine "bauliche Veränderung"?
Ein Eigentümer aus dem 1. OG der darüberliegenden Wohnung fühlt sich durch diesen Pavillion gestört, da er direkt im Blickfeld ist und möchte den Rückbau dieses Pavillions gerichtlich erzwingen.
Es wurde keine Abstimmung in der Eigentümerversammlung über diesen Pavillion abgehalten.
2 Antworten
Der benachteiligte Wohneigentümer könnte sehr wohl die Beseitigung des ungenehmigten Pavillion, gemäß 1004 BGB verlangen. Antragsgegner wäre derjenige Eigentümer der diesen Pavillion aufgestellt hat. Er ist hierzu auch einzeln dazu ermächtigt. Eine bauliche Veränderung ist in der Regel dann gegeben, wenn die Gestalltung der Außenanlage nachhaltig verändert wird. Auf die Reversibilität der Aufstellung kommt es meiner Meinung nach nicht an, sonder ob die Aufstellung auf Dauer angelegt ist oder ob es sich um eine temporäre kurzzeitige Nutzung (Party) handelt und ob der Eingriff geeignet ist die "Ansicht" (oder Aussicht) wesentlich zu beeinträchtigen (Grundstücksgröße? Entfernung zum Wohnhaus?).
Solange der Pavillon nicht mit irgenwelchen festen Betonteilen im Boden verankert ist und im Nu abgebaut werden könnte, wird wohl kaum etwas möglich sein. Jeder kann zu einer Feier einen Pavillon aufstellen.
OK. Danke für die schnelle Antwort!
Theoretisch könnte der Pavillion "im Nu" abgebaut werden, doch der Rasen darunter wird sicherlich im Ar... sein.
Ich werde mir den Pavillion nochmal genau anschauen.