Wasserschaden, Anspruch des Mieters?

1 Antwort

Mietminderung ist dann möglich, wenn zumindest ausgeschlossen ist, dass Sie nicht an dem Wasserschaden schuld sind.

In welcher Höhe die Mietminderung geltend gemacht werden kann, hängt vom Einzelfall ab und wird dir hier keiner sagen können.

In dem Fall empfehle ich dir den Mieterschutzbund. Bei Rechtsfragen sind die immer wahnsinnig kompetent und schnell.


Railuoy 
Fragesteller
 13.01.2022, 13:05

Ich finde die geben nur Googleantworten da xD aber danke

Und ich bin definitiv nicht Schuld zum Glück.

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