Was wären Beispiele für das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft?

1 Antwort

Verpflichtungsgeschäft ist der Vertrag, Erfüllungsgeschäft ist die Handlung, die zur Erfüllung des Vertrages führt.

Zum Beispiel: Kaufvertrag.

Der Kaufvertrag ist das Verpflichtungsgeschäft. Damit verpflichtest du dich das Geld, der Verkäufer die Ware zu übereignen.

Dieses Verpflichtungsgeschäft besteht jetzt erstmal und dümpelt so vor sich hin und jeder der beiden hat einen Anspruch daraus.

Erfüllungsgeschäft ist nun die Übereignung der Ware oder des Geldes.

Wichtig hierbei ist: Auch wenn der Kaufvertrag als solcher nicht zustande kommt, z.B. weil eine Partei minderjährig ist und nicht die Zustimmung der Eltern besteht etc.
Ist das Erfüllungsgeschäft, also die Übereignung, wirksam.
D.h. auch wenn ein 9 Jähriger in den Spielzeugladen geht und sich eine Transformersfigur kauft mit dem Geld, das die Eltern ihm eigentlich gegeben haben, um im Lebensmittelladen Joghurt und 5 Brötchen zu kaufen, wird er Eigentümer der Transformersfigur durch Einigung und Übergabe und das ist auch soweit WIRKSAM übereignet, selbst wenn der Kaufvertrag aufgrund des Alters hinfällig ist.

Deswegen ist hier auch kein 985 BGB möglich, sondern ggf. 812 BGB einschlägig.