Was tut man eigentlich wenn man angeschrieben wird, dass man Bestattungspflicht ist und die Organisieren muss? Reicht es schon einem Bestatter zu beauftragen?

3 Antworten

Bestattungspflicht bedeutet lediglich die Bestattung der leiche. Im Idealfall heißt dass nur Krematorium und soziales Urnengemeinschaftsgrab. Zu weiteren wie Ausgestaltung der Trauerfeier oder Grabstein, Traueranzeige bist du nicht verpflichtet.

Zu unterscheiden ist die Bestattungspflicht von der Kostenübernahmepflicht.

Bestattungspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Dies sind in der Regel die erstgeborenen abkömmlinge oder andere nähere verwandte.

Die Kostentragepflicht bemisst sich nach § 1968 BGB. Hierbei sind die tatsächlichen Erben kostenerstattungspflichtig, auch wenn sie mit dem Verstorbenen nicht verwandt sind. Bei gesetzlicher Erbfolge sind Bestattungspflichtiger und Kostenübernahmepflichtiger meist der selbe. Wurde im Testament eine dritte Person außerhalb der Verwandschaftsreinfolge benannt, kann auch diese Kostenerstattungspflichtig sein.

Sollte der Kostenübernahmepflichtige die Kosten nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit hierzu Hilfen beim Sozialamt zu beantragen (§ 74 SGB XII)


Halbrecht  18.02.2023, 19:30

 Hierbei sind die tatsächlichen Erben kostenerstattungspflichtig, auch wenn sie mit dem Verstorbenen nicht verwandt sind...............Hat der Verstorbenen kein Testament gemacht , dann gibt es keine Erben außer Verwandten , oder ?

Hat der Ehepartner eigentlich den Status des Verwandten oder ist ersie maximal nur Erbe, was ausgeschlagen werden kann .

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Den Bestatter beauftragen und abschließend dessen Rechnung bezahlen. Mit viel Glück kannst du diese Kosten dann wieder bei den Erben einfordern.

Ja , das musst du . Aber er wird dir auch sagen , was nur du machen kannst . Vor allem will er wissen , wie die Kosten von mindestens 2000 bis 3000 Euro bezahlt werden können .