Was tun gegen Finanzamt?

2 Antworten

Der größte Fehler von Euch war, nicht sofort Kontakt mit dem Finanzamt aufzunehmen.

Da arbeiten Menschn, die nicht unsere Feinde sind, aber dem Staat zu seinen festgelegten Steuern verhilft. Die für Euch zuständigen Sachbearbeiter können aber nur mit vollständigen Daten arbeiten; wenn der Steuerberater..., Ihr müsst da hin und Euch die gemachten Fehler erklären lassen, Unterlage beibringen, ...

Unter Umständen könnt Ihr Euren damalien Steuerberater haftbar machen?!

Viel Erfolg!

xxAgentxx 
Fragesteller
 17.03.2024, 21:15

Schwierig ist, dass das Finanzamt uns jedesmal andere Zahlen liefern.
Es werden monatlich gute 5-10 Tausend von der Firma abgebucht, aber es wird nichts hinterlegt. Es ist immernoch bei den 100.000 Euro die sie haben wollen. Was passiert denn mit dem Geld? Beziehungsweise kommt mal ein Bescheid von 15.000€ und dann am nächsten Monat von 100.000. Manchmal sind die Sachen bezahlt und im nächsten wieder nicht. Wir haben Zahlungen mit der Steuernummer angegeben und das Finanzamt bucht es auf andere Steuernummern. Irgendwas muss da ja ganz und gar nicht stimmen. Erst recht, wenn wir Sachen von vor 2 Jahren bezahlt haben und das Finanzamt es wieder unter den gleichen Angaben abbucht. Wir haben schon so oft mit dem Finanzamt geschrieben und sind sogar vor Ort gewesen, aber es wird trotzdem was anderes gemacht.

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hoermirzu  17.03.2024, 21:18
@xxAgentxx

Ihr müsst alle Unterlagen die Ihr habt -vielleicht kann ja Papa noch beim Aufspüren helfen- zusammenpacken und damit zum Sachbearbeiter beim Finanzamt gehen.

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Das Finanzamt hat die Besteuerungsgrundlagen geschätzt, da trotz mehrfacher Aufforderung keine Erklärungen abgegeben worden sind. Auf die Schätzungsbescheide sollte man rasch, sprich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, reagieren.

Schaut euch die Bescheide an. Stehen sie unter dem "Vorbehalt der Nachprüfung" kann man sie durch die Abgabe der entsprechenden Erklärungen korrigieren. Ansonsten sind sie Bestandskräftig und somit zu zahlen.

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine Hinzuschätzung aufgrund z. Bsp. einer Betriebsprüfung handelt. Da sollte ein Steuerberater oder Fachanwalt innerhalb der Rechtsbehelfsfrist tätig werden.

Unterm Strich lässt sich sagen, dass die Probleme hausgemacht sind. Sollte sich dein Vater aufgrund einer Erkrankung nicht um seine steuerlichen Belange kümmern können, müsste man beispielsweise einen steuerlichen Berater beauftragen, der sich darum kümmert. Mir kann niemand erzählen, dass ein Berater, der regelmäßig sein Geld bekommt, dieser ihm gestellten Aufgabe nicht nachkommt.

xxAgentxx 
Fragesteller
 17.03.2024, 21:11

Zumindest stand in einigen Bewertungen im Internet, dass er die Unterlagen nicht pünktlich abgegeben hat.

Mit dem neuen haben wir diese Probleme nicht

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