bilanzerstellung via steuerberater pflicht bei ug

4 Antworten

Die so genannte "Mini GmbH" unterliegt meines Wissens der gleichen Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes (vor allem: Gewinn und Verlustrechnung, Blilanzerstellung) wie die "normale" GmbH.

  • Wenn du kompetent genug bist den Jahresabschlussbericht selber erstellen zu können, ist dies meines Wissens zulässig (ein Jahresabschluss mit Attest ist sicher erst bei "größeren" Gesellschaften erforderlich)

  • Würde aber aufgrund der ständig sich ändernden Rechtsgebung trotzdem einen Steuerberater damit beauftragen. Du bist dann insbesondere steuerrechlich auf der sicheren Seite (das ist ja bei "Fehlern" auch strafbewährt).

  • Bin zwar kein wirklicher Experte auf diesem Gebiet (wir lassen den Jahresabschlussbericht immer von einem Steuerberater erstellen), denke aber du solltest die paar tausend Euro für einen Steuerbrater in die Hand nehmen.

Gutes Gelingen!

LG.

Hier noch ein Link:

http://www.zingel.de/pdf/03absch.pdf

Das muss nicht sein. Allerdings muss jede Kapitalgesellschaft ihren Abschluss mit Anhang im eBundesanzeiger veröffentlichen. Und das ist ohne passende Software nicht möglich. Der Steuerberater hat diese Software automatisch bei der Bilanzerstellung zur Verfügung.

dasetwas  23.07.2012, 21:19

Dafür ist keie eigene Software erforderlich. Die Daten können am Bildschirm online in ein Formular eingegeben werden. Es müssen ja nur die Auswertungspunkte übermitelt werden, nicht der Kontennachweis.

Nein. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt dem Geschäftsführer (§ 41 GmbHG). Ob er das selbst macht oder dazu einen Steuerberater nimmt, ist ihm überlassen. Hauptsache, die Bilanz ist handels- und steuerrechtlich fehlerlos und korrekt.

Nein musst die UG nicht. Wir haben unsere auch selber gemacht, geht mit Buchhaltungsprogramm, das kann die Bilanz ausgeben und Gewinn- und Verlustrechnung auch. Und dann bis spätestens zum Ende des Folgejahres ist die Bilanz bzw. Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. (Kleinstunternehmen brauchen nur Hinterlegung) https://publikations-plattform.de/ Kostet 23 Euro netto, wenn man das Webformular nimmt.