Was spricht verfassungsrechtlich gegen die "Homo-Ehe"?

3 Antworten

Nichts. Deswegen gibt es ja die Homo-Ehe.

Falls du das fragst, weil du als Hausaufgabe bekommen hast Pro und Kontra Homo-Ehe zu argumentieren: Einige haben gesagt, dass die Ehe geschichtlich bedingt als Ehe zwischen Mann und Frau zu verstehen ist. Schließlich haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes damals sicherlich nicht an gleichgeschlechtliche Ehen gedacht.

Das ist aber am Ende kein Argument. So hat man das früher gesehen, aber es steht nirgends im Grundgesetz geschrieben, dass die Ehe nicht gleichgeschlechtlich sein darf. Da steht einfach nur "Ehe" (z. B. Art. 6 GG), aber nicht, was genau die Ehe ist. Wir können als Gesellschaft unsere Meinung ändern und die Ehe als Verbindung zwischen zwei Erwachsenen definieren, egal ob gleichgeschlechtlich oder heterosexuell.


omikron  29.05.2023, 09:03

Er hatte damals schon den Durchblick, wie linke Politik geht.

https://www.youtube.com/watch?v=UwC0XwCMaaU

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Maschendraht531  29.05.2023, 10:00
@omikron

Hat alles nichts mit der Ehe zu tun. Die Ehe ist nicht vom Himmel gefallen, sondern ein formalrechtliches Konstrukt. Wir können die Definition der Ehe im Gesetz anpassen wenn wir gute Gründe haben. Und die haben wir im Fall der gleichgeschlechtlichen Ehe.

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omikron  29.05.2023, 14:05
@Maschendraht531

Wenn wir das Grundgesetz "anpassen", dann brauchen wir normalerweise 2/3 Mehrheit. Hatten wir in diesem Fall nicht.

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Maschendraht531  29.05.2023, 14:16
@omikron

Wir haben ja nicht das Grundgesetz geändert, sondern die AUSLEGUNG des Grundgesetzes. Fakt ist, dass nirgendwo im GG steht, dass die Ehe nur zwischen Mann und Frau ist.

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Art 6 GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Art 6 
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3)...

Wenn man etwas suchen möchte, dann wird man hier aus dem zweiten Absatz in Verbindung mit dem ersten herauslesen, dass der Zweck der Ehe die Gründung einer Familie ist und dass daraus Kinder hervorgehen sollen.

Gleichgeschlechtliche Ehe können aus der Verbindung heraus keine Kinder hervorbringen und deswegen könnte man argumentieren, dass sie somit keine Ehen im Sinne des Grundgesetzes darstellen.

Diese Argumentation ist aber bekannterweise Überholt und wird von der großen Mehrheit nicht mehr vertreten.


Garlond  28.05.2023, 21:32

Genau, man müsste ja dann nach dieser A
uslegung auch schauen, wer ist unfruchtbar, wer hat sich sterilisieren lassen. Und viele wollen ja keine Kinder mehr.

Anders herum können gleichgeschlechtliche ja Kinder haben, adopiert, wenn z.B. die natürlichen Eltern nicht mehr da sind um ihr Recht auf Erziehung auzuüben, oder weil sie ihre Kinder lieber fast tot geschlagen haben und von ihrer Aufgabe entbunden wurden, oder wenn jemand bereits ein Kind hat.

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AnglerAut  28.05.2023, 21:35
@Garlond

Nur das die Frage wer unfruchtbar ist oder sich sterilisieren hat lassen, keine Informationen sind, die der Staat hat oder abfragen dürfte, so dass dieses Unterscheidungsmerkmal wegfällt.

Und zu der Zeit als diese Meinung vertreten wurde, konnte gleichgeschlechtliche Paare auch noch keine Kinder adoptieren, da sie ja eben nicht als Partnerschaft zur Familiengründung anerkannt waren.

Aber natürlich wird es Argumente dagegen geben, daher habe ich die Ansicht ja ausdrücklich als überholt beschrieben.

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Maschendraht531  28.05.2023, 21:50
@AnglerAut

Die Ehe war allerdings auch damals schon Personen erlaubt, die OFFENSICHTLICH keine Kinder bekommen konnten. Zum Beispiel ältere Leute. Da hätte man keine Infos für erheben müssen. Selbst wenn man auf dem Standesamt gesagt hätte dass man unfruchtbar ist hätte man ja trotzdem heiraten können. Von daher war dieses Argument nie wirklich konsistent und auch das Argument dass man einfach nur die Daten über Fruchtbarkeit nicht hätte schlägt nicht durch.

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AnglerAut  28.05.2023, 21:53
@Maschendraht531

Diese Personen hatten aber auch oft schon Kinder, so dass durch die Hochzeit von älteren Menschen wiederum eine (Patchwork-)Familie entstanden ist.

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Gar nichts. Natürlich kann man gewisse Zeilen auch so interpretieren, dass die Homoehe verfassungswidrig wäre, aber offiziell ist sie das sicher nicht

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich sehr für (nationale) Politik