Was passierte, wenn man den Wehrdienst und den Zivildienst verweigerte?
Kam man dann ins Gefängnis?
4 Antworten
Rechtlich ja, praktisch kann ich mich aber glaube ich nur an einen einzigen Fall erinnern, wo das drohte. Öfter habe ich davon nichts gehört. Was natürlich nicht heißt, dass es nicht passiert ist.
Das kommt drauf an, von welcher Zeit Du es wissen willst.
Ab den 1980er, durfte man Ersatzdienst leisten.
Zuvor:
Wenn Deine Gründe für eine Verweigerung nicht ausreichten, wurdest Du einberufen und u.U. per Feldjäger "eingesammelt" und kamst, verweigertest Du in der Kaserne ebenfalls den Wehrdienst, in den (Kasernen-)Knast.
Irgendwann wurdest Du dann "unehrenhaft" entlassen.
Das konnte passieren.
ich weiß es jetzt nicht genau, aber ich meine das es damals empfindliche geldstrafen gab! ich wusste aber auch nicht, das mit einberufung zur musterung, man schon angehöriger der bundeswehr war! :-/ naja....die feldjäger haben mich dann "aufgeklärt"! :-))