was passiert wenn man mit bf 17 ohne begleitsperson geblitzt wird?

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Bild geht an den Fahrzeughalter, das ist eigentlich nichts schlimmes. Der bekommt höchstens Ärger von seinen Eltern. Bei mir war das so, ich wurde einmal geblitzt, im Auto von meinem Papa, somit ging auch der Brief an meinen Vater, ich war halt auf dem Bild zu sehen, er hat die Rechnung bezahlt und gut is. Es geht nach dem Nummernschild und Fahrzeughalter, nicht nach dem, der auf dem Bild zu sehen ist ;) Das Bild dient jediglich als Beweis, dass das halt nicht gelogen ist.

marder47 
Fragesteller
 28.10.2011, 21:14

d.h. nicht der der auf dem bild zu sehen ist wird befragt sonder der fahrzeughalter?

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Santiago93  28.10.2011, 21:14
@marder47

genau ;D die können ja nicht dazu auch noch wissen, wie der fahrzeughalter aussieht^^

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marder47 
Fragesteller
 28.10.2011, 21:16
@Santiago93

ok mein freund bedankt sich vielmals von dir denn die positivste antwort hast du ihm gegeben, :D

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Santiago93  28.10.2011, 21:18
@marder47

Kein Ding, aber in Zukunft sollte dein Kumpel mal erwachsener und verantwortungsvoller mit dem Thema Autofahren umgehen.

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marder47 
Fragesteller
 28.10.2011, 21:20
@Santiago93

wenn du wüsstest wie er sich beinahe in die hosen macht dann wärst du dir auch sicher dass er es nicht mehr macht. manchmal braucht man eben solche erfahrungen um in zukunft handlungen dieser art zu unterlassen ;D

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Crack  28.10.2011, 21:29
@marder47

@ Santiago93:

die können ja nicht dazu auch noch wissen, wie der fahrzeughalter aussieht

Doch das können sie. Indem sie das Blitzerfoto mit dem Foto des Halters abgleichen das im Einwohnermeldeamt hinterlegt ist. (Ausweis, Reisepass, Führerschein)

Was aber viel auffälliger ist: Der Halter ist wahrscheinlich Ende 30 oder älter, der Fahrer kann das also nicht sein. Wenn der Sachbearbeiter sonst nichts zu tun hat wird ihn das vielleicht interessieren...

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marder47 
Fragesteller
 28.10.2011, 21:35
@Crack

woher soll der sachbearbeiter wissen ob die begleitsperson wirklich nun drin sitzt, bei meinem kumpel war es ein dunkler van mit abgedunkelten scheiben. man könnte auch im prinzip hinten drin sitzen und das würde der sachbearbeiter dann auch nicht merken oder??

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Wenn die vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung höchstens 20 km/h betrug, dann erhält der Halter des Fahrzeuges eine Mitteilung, dass mit seinem Fahrzeug ein Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde. Es wird ihm angeboten, ein Verwarnungsgeld von höchstens 35 Euro zu zahlen. Wird das Verwarnungsgeld fristgerecht gezahlt, interessiert sich niemand mehr für den tatsächlichen Fahrer.

Die Bußgeldstelle weiß nicht, ob sich jemand in der Probezeit befindet oder nicht. Das weiß nur die für diese Person zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Da jedoch Verwarnungsverfahren nicht weitergemeldet werden, erfährt die Fahrerlaubnisbehörde nichts von dem Verstoß und kann daher auch keine weiteren Maßnahmen ergreifen.

Liegt die Geschwindigkeit mehr als 20 km/h über dem Limit, dann gibt es einen Punkt. Die Führerscheiinstelle bekommt das natürlich mit und es kommt zu Probezeitmaßnahmen.
Wird nachgewiesen, dass ohne Begleitperson gefahren wurde, dann wird BF17 widerrufen, es gibt dann erst wieder ab 18 den Kartenführerschein. Bis dahin ist es mit dem Fahren vorbei. Aber ........
Wenn auf dem Foto kein Begleiter zu sehen ist, dann heisst das doch noch lange nicht, dass auch keiner dabei war!! Auf dem Foto ist in der Regel die Rückbank nicht zu sehen, - und der Begleiter darf halt auch hinten sitzen.

wenn er Glück hat, achten die Bugeldstelle jetzt nicht weiter darauf. Dann soll er daß Bußgeld einfach zahlen und gut ist. Wobei ich ehrlich gesagt finde, daß ihm der Führerschein entzogen gehört. Er ist noch Neuling, in der Probezeit usw. und so ein Verstoß ist ja vorsätzlich gemacht worden. Es ist ja nicht so, er seine Begleitperson einfach vergessen hat. Wenn er jetzt schon, also in der Phase, wo er eigentlich pingelig genau die Regeln einhalten sollte, solche groben Verstöße begeht, habe ich kein gutes Gefühl dabei, ihn länger auf der Straße rumfahren zu lassen. Das sollte er sich mal bewußt machen, unabhängig davon, ob das geahndet wird oder nicht.

Wenn das Auto nicht auf ihn zugelassen ist,dann hat er gute Chancen dass gar nichts passiert.Der Halter soll dann einfach das Bußgeld zahlen.Kann natürlich Ärger mit Papa geben. Sollte das Fahrzeug auf ihn zugelassen sein,dann nach Möglichkeit jemanden finden,der die Geschwindigkeitsübertretung auf seine Kappe nimmt und hoffen,dass nicht weiter nachgehakt wird.