Was passiert wenn man geblizt wird obwohl man das 30er Schild nie sehen konnte?

3 Antworten

Sollte man dort geblitzt werden kann man Einspruch einlegen und die Lage damit erklären. Wenn das Schild nicht einsehbar ist, dann lässt sich das auch nicht sanktionieren.

Grundsätzlich gilt: Das Schild muss sichtbar und praktisch wahrnehmbar sein. Ist es beispielsweise durch ein Gebüsch verdeckt oder zugeschneit, dann gilt es nicht. Beim Beispiel mit dem Schnee ist es ungültig, wenn darauf nicht mehr zu erkennen ist, was darauf abgebildet ist.

Ein Verkehrszeichen wie auch eine Ampel ist ein Verwaltungsakt, ein solcher ist aber nur gültig wenn dieser auch bekannt gegeben wird. Ein Schild gibt einen solchen Verwaltungsakt bekannt, nicht jedoch wenn dieses nicht einsehbar ist > "sichtbar und praktisch wahrnehmbar".

Man kann erfolgreich Einspruch erheben, wenn Schilder verdeckt waren. Aber den Bus beweisen und nicht nur behaupten wird schwer. Dazu kommt, dass du dann trotzdem passend zur Situation fahren musst. Mit 50 und mehr an einem stehenden Bus vorbei ist nicht angemessen.

Außerdem gilt, wenn du die Strecke regelmäßig fährst, wird ein Richter davon ausgehen, dass dir das Schild bekannt ist, auch wenn du es an dem Tag nicht sehen konntest.

Man bekommt einen Bußgeldbescheid. Verdeckte Schilder sind zwar nicht gültig, aber nur dann, wenn man sie nicht kannte. Je nach Höhe des Bußgeldes will man sich denn bei Widerspruch folgenden sinnlosen Schriftverkehr, der bei mir immer mit "Wir lassen ihre Argumente nicht gelten" endete, weil manchmal auch die zeugenden Polizisten lieber logen statt sich Fehlverhalten vorwerfen zu lassen, eher nicht mehr antun.

Anderes Beispiel bei mir: Ich wurde geblitzt, bekam einen Bußgeldbescheid und es war absolut sinnlos, ihnen erklären zu wollen, dass die Schilder mir nicht bekannt waren und zudem im dichten Nebel standen, der sie komplett verdeckte.