Was passiert, wenn ich nach der Kündigung krankschreibe?

6 Antworten

Ich würde an Deiner Stelle die letzten 2 Wochen durchziehen. Ich hatte auch mehrere Betriebe in denen ich mich nicht wohl gefühlt habe und da habe ich die letzten Wochen auch durchgezogen. Das zum Arzt rennen immer wieder ist ja auch anstrengend. Und mit einer Lüge leben wollte ich auch nicht. Durchziehen und die Erfahrung für Dein Leben mitnehmen. Und dann machste nen Sekt auf am letzten Tag mit Deinen Freundinnen. :) Come on es sind nur noch 2 Wochen. Das schaffst Du :) Alles Gute Dir.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe schon viele unterschiedliche Sachen beruflich gemacht
Sadies 
Fragesteller
 16.04.2023, 10:25

Ich arbeite in Mango ( Modegeschäft) . Die Leiterin verhält mich sehr respektlos. Sie kann nicht normalerweise ohne Ärger reden und hat mich einmal zu Hause geschickt, da nach Ihrer Meinung ich keine Kraft hatte. Sie hat bestimmt Persönlichkeitsprobleme und weiß ich nicht, was sie für mich für die nächste Tagen geplant hat!

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Schauspieler691  16.04.2023, 10:34
@Sadies

Ach man na dann gehe zum Arzt und sage, dass es Dir nicht gut geht psychisch und du deshalb nicht richtig schlafen und zur Arbeit gehen kannst. Dann wird das schon klappen mit mindestens einer Woche.

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Familiengerd  16.04.2023, 11:41
@Schauspieler691

Unter Umständen darf der Arbeitgeber aber die Lohnfortzahlung verweigern - siehe dazu meine eigene Antwort.

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Ja geh zum Arzt und sag du hast starke Arm schmerzen und du kannst nicht damit arbeiten. Dann bestimmt 2 Wochen. Einfach so bekommst du keine krankschreibung.

Familiengerd  16.04.2023, 11:33

Unter Umständen darf der Arbeitgeber aber die Lohnfortzahlung verweigern - siehe dazu meine eigene Antwort.

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Du kannst deinem Arzt sagen, dass du gekündigt hast und nicht bereit bist, wieder dort anzutanzen, da es dir auf die Psyche schlägt. 2 Wochen sind da gar kein Problem.

Familiengerd  16.04.2023, 11:32

Unter Umständen darf der Arbeitgeber aber die Lohnfortzahlung verweigern - siehe dazu meine eigene Antwort.

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Sollte die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit nach der Kündigung genau den Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist/des Arbeitsverhältnisses erfassen, darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung erst einmal verweigern:

Wird ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

(Leitsatz Bundesarbeitsgericht BAG, Urteil vom 08.09.2021, Az. 5 AZR 149/21) Die genau Begründung der Berechtigung zur Verweigerung der Lohnfortzahlung kann im Urteil nachgelesen werden: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-149-21/

Der Arbeitnehmer musste dann trotz der Bescheinigung beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht
Sadies 
Fragesteller
 16.04.2023, 11:55

Meinst du mein gesamter Lohn ? Oder der Lohn , der ich in dieser Zeitraum bekommen habe!

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Familiengerd  16.04.2023, 11:59
@Sadies

Es geht natürlich nur um die Lohnfortzahlung - also die Weiterzahlung während der Arbeitsunfähigkeit -, die der Arbeitgeber gegebenenfalls verweigern darf.

Die Zeit aber, die Du gearbeitet hast, muss der Arbeitgeber selbstverständlich in jedem Fall bezahlen.

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Sadies 
Fragesteller
 16.04.2023, 14:52
@Familiengerd

Meine Situation bei diesem Job ist nicht so gut. Es ist mir nicht wichtig, dass ich der Gehalt von diese kommenden Wochen nicht bekomme!

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Familiengerd  16.04.2023, 16:25
@Sadies

Okay, dann lasse Dich krankschreiben.

Im schlimmsten Fall zweifelt der Arbeitgeber die Berechtigung der Krankschreibung und verweigert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bis zum Beginn der Krankschreibung musst Du aber selbstverständlich bezahlt werden.

Alternative:

Einige Dich mit Deinem Arbeitgeber auf eine einvernehmliche Beendung (Aufhebungsvertrag) des Arbeitsverhältnisses zu einem beliebigen Zeitpunkt - auch zu sofort.

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Eventuell bekommst gekürztes Gehalt oder keinen Cent.