Was muss ich mitschicken

9 Antworten

Hallo einsameMama03, es kommt drauf an was in der Abmachung vereinbart ist. Aber wenn es auch sein Kind ist, ist es eine Unferfrohrenheit, so etwas als Vater zu sagen. Wenn man nicht so viel über hat, für sein Kind, wenn es auch nicht immer bei ihm ist, dann ist man mit einem Wort ,,Verantwortungslos" Wenn er Unterhalt zahlt, bin ich aber überfragt!!!

einsameMama03 
Fragesteller
 06.09.2012, 07:38

er zahlt für das unterhalt und hat auch s noch genug geld. er kümmert sich wohl gut um unser kind laut seinem reden,seiner frau und seinem Anwalt. Nur meint er jetzt ich müsse ihm sachen und so mitschicken denn immerhi zahl er ja auch dafür das es unserem kind gut geht und alles hat. Da er unser kind aber nur 14 tägig hat lohnt es sich in seinen augen nich sachen zu kaufen

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Der Umgangsberechtigte trägt grundsätzlich auch die Kosten, die mit dem Umgang in Zusammenhang stehen. Er trägt beispielsweise die Fahrtkosten, das heißt er hat sich in der Regel darum zu kümmern, dass das Kind abgeholt bzw. zurückgebracht wird. Gleiches gilt für Übernachtungskosten, Verpflegungskosten etc.

Ausnahmen kommen in Betracht, wenn der Umgangsberechtigte sehr weit von seinen Kindern entfernt wohnt und seine wirtschaftlichen Verhältnisse es nicht zulassen, die Kosten allein zu tragen. Hier kann der Elternteil, bei dem die Kinder leben, zur Mitwirkung verpflichtet sein, beispielsweise indem er die Kinder am Anfang des Wochenendes zu dem anderen Elternteil bringt.

Quelle:

http://www.elternimnetz.de/familie/krise/umgangsrecht.php

Dein Ex soll mal die Bälle flach halten !

Dazu bist du nicht verpflichtet!

Den Schmarrn hat mein Ex auch versucht...und das Jugendamt hat ihn dezent aufgeklärt, dass er während des Umgangs dafür zuständig ist, die Kids zu verpflegen und unterzubringen sowie für Kosten von Ausflügen etc aufzukommen.!

Nur Klamotten nehmen die Kids mit, denn 2x Garderobe macht keinen Sinn.

Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte. Kleidung, Pflegemittel, ggf. KIndersitz oder Kinderwagen mußt Du mitgeben. Dafür ist ja der Unterhalt da, die doppelte Anschaffung würde da keinen Sinn machen. Extra z.B. einen Kindersitz anschaffen mußt Du aber nicht.

Benzin, Lebensmittel, Ausflüge usw. muß der Ex zahlen, die sind bereits bei der Berechnung des Unterhalts in der Düsseldorfer Tabelle in Abzug gebracht worden.

Hallo einsameMama03,

der Umgangsberechtigte Elternteil (in deinem Fall der Kindsvater) hat sämtliche Kosten des Umgang zutragen. Er muss das Kind abholen und wieder nach Hause bringen, er muss die Fahrtkosten zahlen auch falls es mit dem Zug zu ihm fährt (Karte in Vorkasse kaufen), er muss Essen, trinken, Freizeit (Kino etc.) bezahlen und alles Andere was während seines Umgang so anfällt. Er liegt also komplett falsch! Du müsstest dem Kind genau genommen noch nicht mal etwas zum Anziehen mitgeben, du könntest es ihm mit den Sachen die es am Leib trägt übergeben, was aber übertrieben wäre (ich würde Sachen mitgeben wenn er sie pfleglich behandelt) Der Vater kassiert ja schon die Hälfte des Kindergeldes (wird bei der Berechnung des Unterhaltest gleich abgezogen, sonst würdest du mehr Unterhalt bekommen) das ist auch dazu gedacht um den Umgang zu zahlen. Wenn der Vater nicht die finanziellen Mittel hat um den Umgang zu zahlen kann er entweder keinen Umgang haben, oder er muss staatliche Hilfe beantragen. Also lass dir nix einreden, er hat alle Kosten zu tragen und du muss nichts mitgeben. Ausnahme sind lebenswichtige Medikamente die das Kind einnehmen muss oder Artikel die zuvor von der Krankenkasse bezahlt wurden und am Umgangs-Wochenende benötigt werden.