Was kann man legal zur Selbstverteidigung mitführen?

7 Antworten

Wenn du etwas zu deinem Schutz möchtest kannst du scharfe Waffen vergessen.

Einen Waffenschein (der berechtigt zum Führen, also schussbereitem dabeihaben) einer Schusswaffe bekommst du nicht.

Eine Waffenbesitzkarte (Besitz von Schusswaffen zuhause und Benutzung im Verein) nützt dir nichts da du die Waffe nicht rumtragen darfst.

Lt §42a WaffG ist das Führen von Hieb&Stoßwaffen ebenfalls verboten.

Legal kannst du Pfefferspray mitführen, da es in D nur als Tierabwehrspray verkauft werden darf (muss unbedingt draufstehen!) fällt es nicht unter das WaffG.

Dazu noch eine LED-Lampe die gut blendet und die Faust ausfüllt und ich fühle mich gerüstet, es geht ja nur darum ein Fluchtfenster zu öffnen.

Mit einem kleinen Waffenschein darfst du auch eine Schreckschuß/Gaspistole führen aber die kann nicht mehr als eine Dose Pfefferspray auch kann.

Pfefferspray

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten. 

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen! 

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den 

Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind. 

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer eine Körperverletzung, 

straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

LucaBruening1  05.11.2020, 20:58
Mit einem kleinen Waffenschein darfst du auch eine Schreckschuß/Gaspistole führen aber die kann nicht mehr als eine Dose Pfefferspray auch kann.

Eine Schreckschuss Pistole. Hat noch so ein "Schreckeffekt". Also der Angreifer weiß häufig nicht ob es wirklich nur ne Schreckschuss ist oder nicht und in der Zusätzlichen Schrecksekunde kann man laufen

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Eine schreckschuss Waffe mit zugehörige Lizenz

Pfefferspray ist durchaus nicht legal um es gegen Menschen einzusetzen. Es darf hier lediglich als „Tierabwehrspray“ verkauft und verwendet werden. Und auch den Tip mit der Schreckschusspistole ist mit Vorsicht zu genießen. Zwar gilt:

„Das Schießen in der Öffentlichkeit bedarf jedoch auch immer einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Ausnahmen von dieser Pflicht sind im § 12 des Waffengesetzes geregelt. So zählen zum Beispiel Notwehr und Notstand zu diesen Ausnahmen. Das Vertreiben von Vögeln sowie die Verwendung von Signalwaffen bei Rettungsübungen sind demnach ebenfalls gestattet.“

(Quelle:https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/schreckschusswaffe/

Es ist jedoch fraglich ob eine „Waffe“ die eigentlich gar keine ist im Ernstfall wirklich immer wirkungsvoll ist. Zwar können diese täuschend echt wirkenden Teile durchaus einen abschreckendere Effekt haben. Aber bei einem ernsthaften Angriff von einem entschlossenen und eventuell erfahrenen Täter könnte es z.B. den Einsatz einer scharfen Waffe des Gegenüber provozieren, oder aber sie wird als Fakewaffe erkannt, und ist damit schlagartig unbrauchbar. Und generell ist sowieso jede Art von Waffe immer nur so nützlich, wie ihr Träger bereit und geübt ist sie ohne Zögern und rücksichtslos einzusetzen. Daher ist das tragen von Waffen als Selbstverteidigung immer sehr heikel. Denn wenn man eben nicht die Skrupellosigkeit und die nötige Übung zum Einsatz der Waffe hat, dann kann es sehr schnell geschehen, das man sich selber damit Schaden zufügt oder die eigene Waffe plötzlich gegen sich selbst verwendet wird. Die simpelste und trotzdem wirkungsvolle Variante ist, nur als ein Beispiel, eine Rolle Centstücke in einer stabilen Socke. Aber man muss, wie gesagt, bereit und in der Lage sein jemandem damit die Fresse zu Brei zu kloppen bevor dieser jemand zuerst zuschlägt. Bist du das? Am besten ist es immer in einer Bedrohungssituation möglichst viel Aufmerksamkeit zu erregen. Das bedeutet z.B. viel Lärm erzeugen. Für so etwas gibt es kleine, tragbare „Alarmanlage“ wie so etwas: https://www.amazon.de/Taschenalarm-T1000-Blitzlicht-Signal-Personenalarm-Schrillalarm-schwarz/dp/B07W1YJ65R/ref=pd_sbs_60_t_1/257-1794348-2949327?_encoding=UTF8&pd_rd_i=B07W1YJ65R&pd_rd_r=42ed46be-9080-47e4-9032-b5127cc5add3&pd_rd_w=OYXIF&pd_rd_wg=ZrgE4&pf_rd_p=a2f6bca6-dcb1-4822-8e28-66b64b37970e&pf_rd_r=X8MX2CNYYZMEBV2GFFVM&psc=1&refRID=X8MX2CNYYZMEBV2GFFVM

Und wenn man schreit, am besten nicht „Hilfe“ rufen, sondern „Feuer“ Darauf reagieren die meisten wesentlich eher. Und sei es nur aus Sensationslust.

Boxingbeast 
Fragesteller
 28.12.2019, 07:15

was ist aber mit cs gas ? früher hatte ich sowas, gibt es das nicht mehr?

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Führen darf man einige Hilfsmittel, aber die meisten sind schlicht untauglich. Ein ordentliches Abwehrspray darfst du führen und es bietet einen gewissen Schutz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin in der Sicherheitsbranche und treibe Kampfsport / SV