Was kann ich und wie lange muss ich warten, wenn beim Küchen Aufbau ein Defekt auftrat?
Hallo liebe Leute,
ich habe mir eine Küche gekauft und die von der Firma einbauen lassen.
Beim Einbau haben die allerdings eine defekte Arbeitsplatte, einen Schrank mit einer Delle und eine Defekte Seitenwand eingebaut.
War sofort nachdem Einbau bei dem Filialleiter und dieser sagte, es dauert bis zu 6 Wochen bis Sie mir diese Sachen ersetzen können.
Diese sind nun um (7 Wochen schon) ! Jetzt wäre mein weiteres Vorgehen, dass ich dem Filialleiter schreibe mit einer Frist von zwei Wochen. Sofern er es nicht einhalten kann, ziehe ich das vom Kaufvertrag ab bzw. Würde mir die defekten Teile selber organisieren.
Die Küche ist eine 0% Finanzierung in einem speziellen Küchenladen!
kann ich das so machen oder muss ich irgendetwas beachten bzw. Noch mehr Fristen geben?
3 Antworten
Ich glaube du musst 2 oder 3 Möglichkeiten zur Nachbesserung geben. Aber wenn die sich so gar nicht rühren, ist das schon dumm.
Du kannst dich bei einem Rechtsanwalt erkundigen (Auskunft ist kostenlos) oder du gehst mal zur Verbraucherzentrale.
Super, danke dir.
ich kenne das mit zwei mal nachbessern bei Garantie. Dachte das es eventuell bei Lieferung + Aufbau anders ist.
Ich werde mich mal erkundigen. Vielen Dank schonmal 🙂
das war schon im ansatz richtig. mängel muss man mit angemessener fristsetzung reklamieren. bessert der verkäufer nach erfolglosem ablauf der frist nicht nach, kannst du mit einer erneuten reklamation mit einer ultimativen fristsetzung unter androhung des rücktritts vom vertrag noch mehr druck machen.
passiert dann weiterhin nichts, kannst du anschließend vom vertrag zurücktreten, die rückabwicklung des kaufvertrages und einen angemessenen schadensersatz für den aufwand der neubeschaffung fordern (und einklagen)
Weißt du wie das abläuft beim Rücktritt? Denn die haben die geliefert und aufgebaut. Bei einem Rücktritt bekomme ich ja das Geld zurück und die im Normalfall die Ware, oder sehe ich da etwas falsch? 🤔
wäre schon ein großer aufwand(nicht für mich, müssen die ja machen) dennoch ärgerlich, weil eine geplante Küche ist und natürlich perfekt passt
Du kannst ankündigen, dass du nach der 14-tägigen Frist mit der Ratenzahlung aussetzt, bis dir eine einwandfreie Küche zur Verfügung steht.