Was kann ich tun Vater ließ mit völlig fremden ein und ließ als sein Pfleger arbeiten?

5 Antworten

Dass mit dem neuen Schloss war nicht illegal. Bis zur Auflösung des Mietvertrages, entweder Erben- oder Vermieterseitig (beidseitiges 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht), sind die Erben erstmal die neuen Mieter. Er hat da nichts mehr verloren.


Neuling201996 
Fragesteller
 02.06.2022, 13:44

Woher wissen ob wir oder er Erbe sind? Angeblich hat kein Testament gefunden aber die Sachen von ihm und mein Vater waren gepackt

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McPresley  02.06.2022, 13:48
@Neuling201996

Wenn sich kein Testament anfindet, dies muss auch gewisse Anforderungen erfüllen, um überhaupt rechtens zu sein, greift die gesetzliche Erbfolge. Also zunächst mal die Kinder. Behaupten kann er viel = uninteressant.

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McPresley  02.06.2022, 21:55
@Neuling201996

Na ja und was heißt "angeblich nicht gefunden"... wäre er dort festgehalten, hätte er ja allen Grund der Welt, dies vorzulegen, das wäre ja widersprüchlich ohne Ende dies zu unterschlagen. Er meint, er kann da die große Abzocke starten, das ist ist ja wohl offensichtlich. Haftbefehl und Prahlerei mit Unterweltkontakten etc. machen ihn nicht glaubwürdiger.

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Dass kein Testament da ist, wäre für Dich und Deinen Bruder günstig. Dann greift die gesetzliche Erbfolge und jeder von Euch hat Anspruch auf die Hälfte der Erbmasse. Wenn ein Testament auftaucht, in dem der Untermieter als "Alleinerbe" bezeichnet wird, habt Ihr immernoch einen Erbanspruch auf den Pflichtteil. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 25 % der Erbmasse für Dich und 25 % für Deinen Bruder.

Was willst du denn noch machen?Wenn die Schlösser ausgetauscht sind,dann kommt er ja nicht mehr rein.

Ich würde mich nur um aktuelle Probleme kümmern und das Vergangene ruhen lassen.Du weißt nicht,was es damit auf sich hat,da würde ich keine Energie verschwenden.

Wenn er noch Sachen da hat,müßte man noch klären,wann er sie abholt und gut ist.


Neuling201996 
Fragesteller
 02.06.2022, 13:48

Seine Sachen hat er raus genommen

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du kannst ja immer sagen bei der Polizei da wohnt jemand illegal in der Wohnung.

Beweisen kann die Person es ja nicht, ohne Mietvertrag

Das mit den neuen Schlössern ist nicht illegal. Ist ja euer Haus

Wenn es kein Testament gibt, seid ihr die Erben. Damit hat er kein Anrecht darauf, in der Wohnung zu bleiben und auch keinen Anspruch auf ein Erbe.


Neuling201996 
Fragesteller
 02.06.2022, 13:58

Angebliche fand er keins die Sachen von ihn und mein Vater waren wie für Umzug gepackt das macht mich und mein Bruder misstrauisch

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florestino  02.06.2022, 14:07
@Neuling201996

Das müsstet ihr beweisen können. Eine bloße Vermutung reicht da nicht aus. Außerdem verschafft euch das Testament vermutlich keinen Vorteil, sondern würde eher dem "Freund" nützen, wenn dein Vater es zu dessen Gunsten abgeschlossen hat. Deshalb würde er es sicher nicht unterschlagen.

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Neuling201996 
Fragesteller
 02.06.2022, 14:20
@florestino

Er kann es uns vorbehalten wenn weiß das er alleinerbe ist oder wird

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florestino  02.06.2022, 14:50
@Neuling201996

Das nützt ihm nichts: wenn er Alleinerbe werden soll, dann nur aufgrund des Testaments, dass er dann aber vorlegen muss.

Trotzdem würde euch der Pflichtteil zustehen, den kann man nur unter sehr bestimmten Bedingungen entziehen.

Das Unterschlagen des Testaments hilft ihm nicht. Denn ohne Testament wird er gar kein Erbe.

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