Was jemand ob man das Gebet wiederholen muss wenn man beim Ettehijatu vergisst sein Finger zu heben?

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As-salamu alaykum.

Ja, das Gebet ist trotzdem gültig, denn es ist keine Pflicht, bzw. gibt es Meinungsverschiedenheiten unter den Geleherten. Es ist empfohlen den Zeigefinger zu heben.

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Das Heben des Zeigefingers beim Aussprechen des Glaubensbekenntnisses nach der Gebetswaschung oder bei anderen Anlässen ist keine Pflicht. Beim Sitzen im Gebet ist es empfehlenswert, denn dies gilt als Beweis für den Monotheismus. Die Rechtsgelehrten sind sich einig, dass das Heben des Zeigefingers beim Taschahhud empfehlenswert ist, aber sie haben verschiedene Meinungen über den Beginn und das Ende des Hebens: 

- Einige Hanafiten meinen, dass der Finger bei der Aussage „Lâ Ilâha Illa Allâh“ erhoben werden soll, wobei man den Finger bei der Verneinung der Mitgötter hebt und ihn bei der Bestätigung der Einheit Allahs wieder senkt. 

- Die Mâlikiten meinen, dass der Betende ihn hebt, indem er ihn vom Beginn des Taschahhud bis zum Ende bewegt.  

- Die Schâfi´iten meinten, dass man ihn während der Worte „Illa Allâh“ erhebt und ihn so bis zum Ende des ersten beziehungsweise zweiten Taschahhuds lässt. 

-Die Hanbaliten meinen jedoch, dass man ihn beim Aussprechen des Glaubensbekenntnisses und dem Erwähnen von Allahs Namen erheben soll. 

Jede dieser Meinungen ist zu betrachten. Der Muslim kann nach irgendeiner dieser Meinungen handeln. Es wird, wenn es Allâh will, richtig sein.

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Quelle: https://www.islamweb.net/de/fatwa/134218/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

Man MUSS nicht, wenn man erkannt hat, dass man FREI ist!

...man kann oder darf!