Was ist ein Revisionsprozess?

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Schätze mal, du meinst diese Textpassage: *Unter dem Vorsitz des Bischofs von Beauvais, Pierre Cauchons, der den Engländern nahestand, wurde sie wegen einiger Verstöße gegen die Gesetze der Kirche verurteilt und auf Befehl des Herzogs von Bedford auf dem Marktplatz von Rouen auf einem Scheiterhaufen verbrannt. 24 Jahre später strengte die Kurie einen Revisionsprozess an, hob das Urteil im Jahre 1456 auf und erklärte sie zur Märtyrerin*** aus Wiki Jeanne d'Orleans

Nun mit einem Revisionsprozess kann ein schon abgeschlossener Prozeß mit rechtsgültigemUrteilnoch einmal aufgerollt, also der ganze Prozeß findet noch einmal statt.Wie schon erwähnt, sieht dies unsere Rechtsprechung auch vor. Bedingungen sind daran geknüpft wie zum Beispiel, dass das urteilende Gericht nicht unvoreingenommen geurteilt hat. Das es während der Verhandlung des Prozeßes Verfahrensfehler gab.Das der Prozeß auf unwahren Angaben/Vorgaben beruhte. ImFall der Jean d'Orleans kann so ziemlich alles angeführt werden.Schau imText: erster Ankläger war ein katholischer Bischof, der zu den Engländern übergelaufen war.Nun, Jeanne d'Orleans kämpfte gegen die Engländer, nicht gegen die katholische Kirche. Also mußte man bei dem anklagenden Kirchenfürst von einer gewissen Voreingenommenheit ausgehen. Die Festnahme von Jeanne d'Orleans erfolgte durch Verrat, die Methoden zur damaligen Zeit, auch was Zeugenbefragung, Verhörmethoden usw. anging, waren schlicht und ergreifend brutale Foltermethoden. Im Sinne einer Rechtsprechung sind dies Verfahrensfehler, die auch durch einen erneuten Prozeß redigiert werden können. Die gleiche katholische Kirche, die Jeanne dOr#eans verurteilt hat, im Prozeß ist übrigens öfter die Anmassung angeprangert worden, dass sie in ihrer doppelt niedrigen Stellung als Frau und einfaches Bauernmädchen es wagt, zu behaupten von Gott selbst den Auftrag zumHandeln bekommen zu haben. Damit wurde klar, dass der Prozeß auch die Machtverhältnisse gerade rücken sollte.Die Allmacht, wer das Sagen in Bezug auf Gott und seine persönlichen Wünsche hat, liegt in den Händen der Kirchenfürsten, also war Jeanne d'Orleans schon verurteilt bevor der Prozeß begann, nicht gerade frei und fair Bedauerlicherweise waren es aber die Taten, die Besiegung der Engländer und damit ein kleines Stück Befriedigung, was den Menschen imSinn blieb. Unter diesem Aspekt und weil sie als Tote ja mehr oder weniger ungefährlich war, konnte die Kurie den Prozeß noch einmal aufrollen.Nach aussen hin wartesie damit ihr Gesicht. Die Verfahrensfehler konnten einem zum Feind übergelaufenen Bischof in die Schuhe geschoben werden. Die eigentliche Kirche distanziert sich vordergründig und rehabilitiert Jeanne d'Orleans. Dadurch steht die Kirche mal wieder imbesten Lichte da, die Masse der Gläubigenhat eine neue Märtyrerin,kurz darauf ja auch eine Heilige zum Anbeten. Das Volk ist besänftigt, kann die Zeit wieder mit Gebet und Arbeit verbringen und die Kirche hat ihren eigen produzierten Schandfleck eigenhändig retuschiert.Nach 24 Jahren das Thema jeanne d'Orleans noch einmal Medienwirksam für eigene Zwecke ausgenutzt. Und in dieser Tratidion wandeln heute sogenannte Starverteidiger, die geschickt versuchen, in Revisionsprozeßen die Unschuld ihrer Mandaten zu beweisen.

Merzherian  03.02.2012, 22:58

Merci pour l'étoile :-))

http://de.wikipedia.org/wiki/Revision_(Recht)

Im deutschen Recht ist die Revision ein Rechtsmittel gegen Urteile, das teilweise der gesonderten Zulassung bedarf (vgl. a limine). Dieses Rechtsmittel kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden. Die Revisionsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz. Anders als bei einer Berufung werden daher grundsätzlich keine Beweise erhoben. Eine Beweiserhebung ist jedoch über den Revisionsgegenstand oder von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens unter zu prüfenden Verfahrensvoraussetzungen zulässig.

Etwa zwanzig Jahre nach der Hinrichtung Johannas strebte König Charles, der nichts zu ihrer Rettung unternommen hatte, einen Revisionsprozess an, der Johanna von allen Anklagepunkten frei sprach. Die katholische Kirche sprach sie 1920 heilig und wenig später wurde sie zur zweiten Nationalheiligen Frankreichs ernannt.

Revisionen gibt es heute auch noch, gegen ein Urteil kann man in Revision gehen und damit das Urteil noch mal zu überprüfen vor einem anderen Gericht.

eine "revision" ist eine überprüfung. sowas gibt es auch in unserem rechtssystem: unter bestimmten umständen können prozesse erneut aufgenommen werden, um ein anderes urteil zu erreichen, dann muß evtl. ein anderes gericht noch mal über den fall entscheiden.

vision ist lat und heißt sehen,ansicht,erscheinung, revision also man sieht sich die akte oder den prozess nochmal an oder durch . wenn du willst,das verfahren wird nochmal aufgenommen. vielleicht um festzustellen ,dass sie unschuldig war.....ist dann nur ein bisschen zu spät.