Was ist der Unterschied zwischen Schulausschluss und Verweis?

5 Antworten

Schulasschluss ist, wenn man von der Schule ausgeschlossen wird, also nicht kommen darf, und Verweis ist sowas wie eine Verwarnung. Bekommt man noch einen Verweis, wird man von der Schule ausgeschlossen

İch kenne nur die Grundlagen für NRW – es wird aber auch in anderen Bundesländern ähnlich sein.

 

Wenn Kinder sich falsch verhalten, kommen zuerst Erziehungsmaßnahmen:

 

Die Lehrkraft ermahnt, spricht mit dem Kind, etc. wenn das nicht hilft, gibt es nur den Ausschuss vom Unterricht (aus der aktuellen Stunde oder für den Resttag; die Eltern müssen das Kind abholen oder das Kind ist unter Aufsicht im Flur, am Büro etc. Die Lehrkraft spricht mit dem Kind uns/oder mit den Eltern.

Wenn diese Vorfälle sich häufen, wird die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen beraten (hier werden die Eltern angehört und bekommen einen Bescheid).

 

Auch hier gibt es Verweise etc. und dann die Maßnahme Ausschluss vom Unterricht (1 Tag bis 14 Tage). Wenn das nicht hilft kommen die Stufen „Androhung vom Schulausschluss, Schulausschluss (= Entlassung aus dieser Einrichtung und Überweisung in eine andere Schule), die letzte Stufe: Verweisung von allen Schulen des Bundeslandes.

 

Das kann aber eine Schule nicht mehr entscheiden, hier sind vorgesetzte Behörden zugezogen. Es sind Verwaltungsakte und sie können daher angefochten werden und ggf. vor dem Verwaltungsgericht landen.

 

Erzieherische Einwirkung: die härteste Maßname - Ausschluss vom laufendem Unterricht. Die Schule versucht durch „weiche“ Maßnahmen über Einsicht und Sanktionen das Verhalten zu beeinflussen. Jede Lehrkraft muss dies zuerst versuchen und auch dokumentieren.

 

Ordnungsmaßnahme: Ausschluss vom Unterricht, Entlassung von der Schule, Verweisung von allen Schulen. Das sind Strafen, die erst nach der Einwirkung ergriffen werden.

 

Wann geschieht dies: Kind stört durch rufen, raufen etc. den Unterricht; Kind macht keine Hausaufgaben; das Kind kommt zu spät in die Klasse, das Kind verlässt die Klasse, den Hof - in der Pause mobbt, schlägt etc. das Kind andere Personen etc.

Eindeutig mehr wiegt der Schulverweis. Dieser Begriff bezeichnet die Disziplinarmaßnahme mittels eines mündlichen, schriftlichen oder endgültigen Verweises. Bei letzterem wird das vertragliche Verhältnis zwischen dir als Schüler und der Schule gekündigt, was dazu führt, dass du nicht mehr Schüler dieser Schule bist und dies auch nicht mehr werden kannst.

Von einem Schulausschluss spricht man, wenn es um eine Maßnahme geht, welche den jeweiligen Schüler vom Unterricht ausschließt. D.h., dass dieser während der Unterrichtszeit nicht in der Schule erscheinen darf, sondern zu Hause bleiben und dort die von der Schule erteilten Aufgaben erledigen muss.

Je nach Bundesland ist das unterschiedlich. In der Regel führt ein einfacher Verweis nicht zum Schulverweis, erst der dritte. Der Unterschied des Schulverweises und des direkten Schulausschlusses, liegt bei der Härte des Vergehens.

Wer ausgeschlossen wurde, der braucht keinen Verweis mehr!