Was ist der unterschied zwischen einem Bundesstaat und einem Einheitsstaat?

5 Antworten

Als Einheitsstaat bezeichnet man einen Staat, der nicht in Gliedstaaten wie Länder oder Kantone gegliedert ist. Einheitsstaaten können zentralistisch (Zentralstaat) oder dezentral organisiert sein.

Als Bundesstaat wird einerseits ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist. Rechtlich betrachtet besteht ein solcher Bundesstaat aus mehreren Staatsrechtssubjekten, das heißt politischen Ordnungen mit Staatsqualität, und vereint deshalb in der Regel auch verschiedene politische Ebenen in sich.

Andererseits wird in manchen Fällen auch ein Gliedstaat eines bundesstaatlich verfassten Systems als Bundesstaat bezeichnet. In beiden Fällen ist das zu Grunde liegende politische Ordnungsprinzip das des Föderalismus.

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesstaat

Ein Einheitsstaat kennt keine selbstständigen Gliedstaaten (z.B. Frankreich).

Der Bundesstaat ist aus mehreren Gliedstaaten zusammen gesetzt (z.B. Deutschland).

Gruß,

Lissy

Deutschland, Österreich sind Bundesstaaten = bestehen aus mehreren Ländern mit eigener Gesetzgebung; Frankreich ist ein Einheitsstaat, der zentral von Paris regiert wird. Grüße

Einheitsstaat
1) Ist die Bezeichnung für ein politisches System, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet zentral ausgeübt wird (z.B. von der Hauptstadt aus, bis in die entlegensten Orte). Hiervon ist der dezentrale Einheitsstaat zu unterscheiden, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung (z.B. in Bezirken oder Departments) verfügt, die allerdings zentral beaufsichtigt werden (z.B. Frankreich). Heute setzt sich zunehmend der Begriff Zentralstaat durch.
2) Ist ein Begriff der konservativen Staatslehre, die der pluralistischen Interessenvielfalt moderner Staaten ein übergeordnetes, einheitliches politisches System entgegensetzt.
3) In vordemokratischen oder autoritären Einheitsstaaten sind alle (Staats-)Organe zentralisiert; die Staatsgewalt wird ungeteilt ausgeübt.
Bundesstaat:
1) Bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Für Bundesstaaten charakteristisch ist, dass sowohl der Bund als auch die Gliedstaaten über eigenständige (rechtliche, politische und territoriale) Kompetenzen (Zuständigkeiten) verfügen und die Gliedstaaten gegenüber dem Bund zur Bündnistreue verpflichtet sind. Bei der Aufgabenverteilung wird unterschieden zwischen a) sachlicher Kompetenzverteilung, d.h. die staatlichen Zuständigkeiten werden zwischen Bund (z.B. Außenpolitik, Geldpolitik) und Gliedstaat (z.B. Bildungswesen, Innere Sicherheit) nach inhaltlichen Kriterien verteilt, und b) funktionaler Kompetenzverteilung, d.h. die Zuständigkeiten zwischen Bund (erarbeitet z.B. Gesetze) und Gliedstaaten (führen die Gesetze aus) unterscheiden sich nach Art der zu erbringenden Leistung.
2) Als Bundes(state) werden die Gliedstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika bezeichnet.

Der Einheitsstaat kann sich aus mehreren Bundesstaaten zusammensetzen (USA).