Was ist der Sach und Werturteil des Investiturstreites?

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Der Investiturstreit war ein Konflikt in der katholischen Kirche im 11. Jahrhundert, der sich um die Frage drehte, wer das Recht hatte, Bischöfe und Abteien zu ernennen. Der Konflikt entstand, weil der Papst die Investitur, also die Übertragung von geistlichen Ämtern und Einkünften durch die Handauflegung, für sich beanspruchte, während die deutschen Könige und Fürsten die Investitur für sich beanspruchten.

Der Sachurteil des Investiturstreites lautet, dass der Papst das Recht hatte, Bischöfe und Abteien zu ernennen und die Investitur auszuüben, während die deutschen Könige und Fürsten kein solches Recht hatten. Dies wurde im Wormser Konkordat von 1122 festgelegt, das den Streit beilegte und festlegte, dass der Papst die Investitur ausüben durfte, solange er die Zustimmung der deutschen Könige und Fürsten einholte.

Der Werturteil des Investiturstreites hängt von der Perspektive ab, aus der man ihn betrachtet. Der Papst betrachtete die Investitur als wichtiges Instrument, um die Unabhängigkeit der Kirche zu sichern und die Autorität des Papstes zu stärken. Die deutschen Könige und Fürsten betrachteten die Investitur jedoch als wichtiges Instrument, um ihre eigene Macht und Autorität zu stärken und die Kirche unter ihre Kontrolle zu bringen. Daher könnte man sagen, dass der Werturteil des Investiturstreites für den Papst positiv war, da er dazu beigetragen hat, die Autorität und Unabhängigkeit der Kirche zu sichern, während er für die deutschen Könige und Fürsten negativ war, da er ihre Macht und Autorität beschränkte.