Was haltet Ihr vom Renteneintrittsalter 70?

Das Ergebnis basiert auf 47 Abstimmungen

Mit mir nicht! 55%
Andere Antwort 32%
Warum nicht? 13%

27 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Andere Antwort

Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für alle, würde für diejenigen eine Rentenkürzung bedeuten, die aus Gesundheitsgründen nicht solange durchhalten können, wie z.B. Handwerker und körperlich arbeitende Hilfskräfte.

Dazu kommt, das in der EU das Renteneintrittsalter sehr unterschiedlich ist und in einigen Ländern niedriger ist, als in Deutschland.

Eine Möglichkeit wäre, das Renteneintrittsalter nach Berufen einzuteilen.

Andere Antwort

Gar nichts, aber sehr viel von der Abschaffung der starren Altersgrenze.

Letztlich muss es eine Kombination aus Alter und Zahl der Beitragsjahre geben, ab der man abschlagsfrei gehen darf - und natürlich auch ein Mindestalter, ab dem Altersrente bezogen werden darf (aber eben ggf. mit Abschlägen), soweit dadurch keine Grundsicherung fällig wird.

okieh56  15.12.2022, 09:19

„Alter und Zahl der Beitragsjahre geben, ab der man abschlagsfrei gehen darf - und natürlich auch ein Mindestalter, ab dem Altersrente bezogen werden darf (aber eben ggf. mit Abschlägen)"

So ist es momentan geregelt. Jeder kann mit 35 Jahren Wartezeit ab dem 63.Lebensjahr mit Abschlägen in Rente gehen oder mit einer Wartezeit von 45 Jahren ab dem 65. Lebensjahr (vor 1964 geborene Versicherte sogar schon früher).

Die Altersgrenzen sind zuletzt 2012 schrittweise angehoben worden. In Anbetracht der demographischen Entwicklung wird man um eine weitere Anhebung in den nächsten Jahren nicht herum kommen, denn die Zeit des Rentenbezuges verlängert sich immer mehr. Eine weitere Anhebung würde aber wieder Übergangszeiten nach sich ziehen.

Wichtiger ist es aber, zunächst einmal alle Arbeitenden mit keiner alternativen Altersvorsorge (Pension, berufsständische Vorsorge, private Vorsorge) in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Bis jetzt ist es den meisten Selbständigen noch immer selbst überlassen, ob sie für das Alter oder für Erwerbsunfähigkeit vorsorgen. Deshalb leben viele ehemals Selbständige im Alter auf unser aller Kosten von Grundsicherung.

Wenn es nach mir ginge, würden alle Beschäftigten, Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und zwar ohne Beitrgasbegrenzung - aber mit einer Deckelung der Höchstrente.

2
HugoHustensaft  15.12.2022, 09:36
@okieh56

Es ist eben nur bedingt so geregelt - wer die Voraussetzungen erfüllt, der kann dann gehen, aber vielfach ist mit dem gesetzlichen Eintrittsalter (je nach Geburtsjahrgang also spätestens mit 67) für viele Menschen "Schluss", obwohl die noch arbeiten könnten, wollten und es auch ihrer Rentenhöhe sehr gut täte; und ich habe mich bewusst nicht zur Zahl der Jahre geäußert, die ich als erforderlich ansähe, halte 35 aber für definitiv zu wenig, sehe andererseits aber auch die Notwendigkeit, Kindererziehung anders als heute bei der Zahl der Jahre einzurechnen.

Die Sache mit Pension und berufsständsichen Versorgungswerken ist blanker Unsinn - hier würden mehr Beiträge auch mehr Leistungsbeziehern gegenüber stehen, ergo ergäbe sich kein "Gewinn" für die Rentenversicherung; auf die weiteren Faktoren der angeblichen Nichtzahlung von Beiträgen gehe ich an dieser Stelle nicht ein, das sind einfach Märchen, die nicht stimmen, aber nicht aus der Welt zu schaffen sind.

Bei Selbständigen ist die Sache komplizierter - nur ist eine Beitragspflicht ohne Begrenzung mit einer Deckelung der Rentenhöhe ohne jeden Zweifel verfassungswidrig. Gleichwohl wäre es möglich - analog zur Krankenversicherung - Selbständige zu einer angemessenen (und im Fall der Insolvenz dann auch nicht pfändbaren) Altersvorsorge zu verpflichten; Maßstab für die Angemessenheit sollte hier der Gegenwert eines Entgeltpunktes im Jahr sein.

0
guenterhalt  15.12.2022, 09:40
@okieh56
Wenn es nach mir ginge, würden alle Beschäftigten, Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und zwar ohne Beitrgasbegrenzung - aber mit einer Deckelung der Höchstrente.

Du hast Beamte vergessen.

1
guenterhalt  15.12.2022, 09:44
@HugoHustensaft

das hat keiner Behauptet. Es bleibt aber immer eine Sonderlösung. So z.B. mit 45 in den vorzeitigen Ruhestand.

0
HugoHustensaft  15.12.2022, 09:45
@guenterhalt

Nennt sich bei anderen Menschen dann BU-Rente ... Die einzige Ausnahme sind politische Beamte, aber das sind eben echte Sonderfälle (und da heißt es übrigens einstweiliger Ruhestand).

1
okieh56  15.12.2022, 09:57
@HugoHustensaft

„Ein Durchschnittsverdiener würde in der Zeit ab dem 63. bis zum 67. Lebensjahr (Regelrentenalter) Rentenzahlungen von rund 66.000 € erhalten"

Jeder kann über das Regelrentenalter hinaus arbeiten und sogar noch seine spätere Rente (jeweils ab am 01.07. des Folgejahres) aufstocken. Das geht auch noch mit 80 oder älter - z.B. auch ohne eine Beschäftigung durch die Pflege eines Angehörigen.

„...der angeblichen Nichtzahlung von Beiträgen gehe ich an dieser Stelle nicht ein, das sind einfach Märchen, ..."

Ich verbreite keine Märchen, sondern spreche aus eigener Erfahrung. Ich nehme jedes Jahr über hundert Rentenanträge auf und weiß, wovon ich spreche. Natürlich sorgen die meisten Selbständigen für das Alter vor - einige sind pflichtversichert, andere zahlen freiwillige Beiträge oder stellen einen Antrag auf Pflichtversicherung, die meisten sorgen privat vor. Doch es gibt auch nicht wenige, die gar nicht vorsorgen und später von Grundsicherung leben oder eine Witwe hinterlassen, die mit ihrer eigenen kleinen Rente kaum über die Runden kommt.

0
HugoHustensaft  15.12.2022, 10:05
@okieh56
Jeder kann über das Regelrentenalter hinaus arbeiten und sogar noch seine spätere Rente (jeweils ab am 01.07. des Folgejahres) aufstocken.

Glatt falsch - in vielen Branchen, allen voran im öffentlichen Dienst, endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters - und bei weitem nicht alle, die gerne noch arbeiten würden, finden dann noch einen Job.

Ich verbreite keine Märchen, sondern spreche aus eigener Erfahrung.

Das Märchen bezog sich auf die vermeintliche Beitragsfreiheit von Beamten und denen, die Mitglied in berufsständischen Versorgungswerken sind. Zu den Selbständigen hatte ich mich klar geäußert, da liegen wir in der Sache sehr nah beieinander.

1
okieh56  15.12.2022, 11:53
@HugoHustensaft

„Glatt falsch"

Nein, aber vielleicht nicht ganz korrekt ausgedrückt.

In vielen Branchen endet das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze - da hast du recht. Das bedeutet aber nicht, dass es Rentnern verboten ist zu arbeiten. Ich kenne viele Regelaltersrentner, die weiterhin arbeiten - wenn auch nicht unbedingt in ihrem alten Job.

Einen Minijob findet jeder - wenn er es will - und auch damit kann man nicht die aktuelle, sondern auch die spätere Rente aufstocken, indem man Beiträge zahlt.

„Das Märchen bezog sich auf ..."

Das habe ich falsch interpretiert. Selbstverständlich zahlen Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken Beiträge. Sie sind sogar bei einem vorzeitigen Ruhestand oft schlechter gestellt als Versicherte in der DRV.

Für die Beamten zahlt der Dienstherr - das ist ein anderes System. Dafür hat ein Beamter i.d.R. bei vergleichbarer Verantwortung weniger Bruttobezüge als ein Angestellter.

Die Versicherungspflicht für alle Selbständigen ist keine neue Idee, wurde aber immer wieder verschoben. Jetzt ist sie wieder im Gespräch - zumindest für diejenigen, die keine vergleichbare private Vorsorge haben. Das ist längst überfällig.

0
Mit mir nicht!

Vorschlagen können Politiker, was sie wollen.
Ob deren Vorschlag in der Realität umgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Vielleicht fällt denen ja noch etwas Schlaues dazu ein, wie dann junge Leute an einen Job kommen, der ihnen ein Auskommen beschert.

Weshalb viele nicht bis zum offiziellen Rentenalter arbeiten, hat nicht nur mit körperlichen Umständen zu tun.
Auch die psychische Gesundheit spielt da eine große Rolle.

Warum nicht?

Also die Rentenversicherung eingeführt wurde, 1889 lag das Alter auch bei 70 Jahren,, die Lebenserwartung lag aber bei ca 44 Jahren !! ... es kamen also nur einige wenige länger in den Genuss von Rentenzahlungen.

Nach dem Krieg dann Rente mit 63 später 65 aber die Lebenswerwartung in den 50gern lag bei 65-69 Jahren, wenn wir heute Rentenbeginn 67 haben und die statistische Lebenserwartung beträgt 79-83 (M(F) dann bekommen wir heute länger Rente als je zuvor.

das müsste doch einleuchten, dass es nicht finanzierbar ist, das Renteneintrittsalter von der Lebenserwartung zu entkoppeln.

Andere Antwort

Da muss man ganz klar nach Berufsgruppen und körperlicher Verfassung differenzieren.

Ich Grunde spricht nicht dagegen wenn es sein muss, wenn es nicht geht geht es halt nicht

Unser aktuellen Rentensystem geht mit dem renteneintritt der boomer Generation vor die Hunde.

Also entweder komplett neues System oder länger arbeiten.