Was ist der Unterscheid von "Lieferung frei Haus" und "Lieferung ab Werk"?

9 Antworten

Ich möchte, obwohl die Fragen ja nun schon einige Zeit zurückliegt, noch eine etwas umfassendere Antwort beifügen, da die anderen Antworten fehlerhaft sind.

Frei Haus gehört nämlich nicht zu den Incoterms; es gibt auch keine gesetzliche Definition dieser Klausel. Was mit „Frei Haus“ gemeint ist, muss im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen für die Abnahme von erworbenen Waren gesehen werden. Die deutsche Vereinbarung (denn nur um diese handelt es sich hier) regelt, dass ohne weitere Absprache eine Schickschuld (und nicht eine Hol- oder Bringschuld wie bei "ab Werk") zugrunde liegt. Demnach sind, in Abweichung von gesetzlichen Regelungen, die Kosten des Versandes (und der Verpackung) vom Verkäufer der Ware zu tragen. Die Gefahr des zufälligen (durch höhere Gewalt, aber nicht z.B. durch Unvorsichtigkeit des Transporteurs, denn dann würde dieser haften) Untergangs geht jedoch vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird. Der Frachtführer oder Spediteur hat zwar die Ware entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (§§ 407-450 HGB) zu versichern, jedoch nur zu den genannten Haftungsgrenzen (i.d.R. 8,33 SZR pro kg Warengewicht). Geht demnach die Ware während des Transportes unter, so haftet zwar der Frachtführer, den darüber hinausgehenden Schaden muss dann jedoch der Käufer (oder dessen Versicherung) tragen. Der Versendungskauf (z.B. beim Kauf einer Privatperson bei einem Versandunternehmen, wie Otto, Amason, etc.) ist in den §§ 447 und 448 des BGB geregelt. Eindeutig regelt die Vereinbarung „frei Haus“ letztlich nur, wer die Kosten des Transports trägt; nämlich der Verkäufer. Ist beispielsweise auf einem Lieferschein „frei Haus“ als Lieferbedingung vermerkt, kann abweichend vom gesetzlichen Regelfall des Versendungskaufs zwischen den Vertragspartnern dennoch vereinbart sein, dass die so genannte Preisgefahr erst dann auf den Käufer übergeht, wenn die Ware am „Zielort“ übergeben wurde. Diese Ausnahmen gilt auf jeden Fall, wenn der Empfänger und Käufer eine Privatperson ist. Der Gefahrenübergang ist dann der Ort des Käufers. Genauso verhält es sich, wenn das Gut ein Gefahrgut (Achtung: Keine Gefahrstoff) ist (z.B. Heizölanlieferung).

Ich empfehle hierzu auch die Lektüre des Danzas-Lotsen, falls noch Fragen offen sind. In der Praxis wird das Thema sehr different diskutiert, da eine eindeutige gesetzliche Regelung (wie oben bereits angemerkt) fehlt. Die Ableitungen aus den genannten Paragraphen führt jedoch zu den oben gemachten Erläuterungen.

Ich hoffe, meine Antwort schafft klare Verhältnisse.

Bei Lieferung FREI HAUS bekommst Du die Ware gratis,brauchst also keine Versandkosten zahlen.Bei Lieferung AB WERK versteht man, dass die Ware nicht über ein Zwischenlager gesendet wird.versandkosten sind üblich.

Bislang sind alle Antworten leider noch sehr ungenau, weil es nicht nur um den Transport und dessen Kosten (Ware abholen oder Ware wird gebracht) geht, sondern auch um das Gefahrenübergangs- (Transport- und Verlade-, sowie Ablade-)risiko und die damit verbundenen Tätigkeiten (Beauftragung eines Spediteurs/Packers)!

Im internationalen Lieferverkehr kommt noch der Verzollungskosten- und Verzollungsdurchführungsaspekt hinzu!

Für angehende Industriekaufleute sollten in diesem Zusammenhang die INCOTERMS ein vertrauter Begriff sein. Danach gibt es zwar die Lieferklausel "Lieferung ab Werk" aber nicht "Lieferung frei Haus", sondern allenfalls "geliefert unverzollt [Hausadresse]". Alternativ zu "unverzollt" kann auch "verzollt" vereinbart werden.

MathiasMuench  05.12.2007, 16:57

Wow, bin beeindruckt. Wobei es bei den Incoterms zwischen EXW und DDP noch 17 (oder so) verschiedene Zwischenschritte gibt. Wenn bei Samuraigirl nur Ab Werk und Frei Haus zur Auswahl stehen, bedeutet Ab Werk wohl wirklich ohne alles (Transport, Versicherung, Zoll, Gefahr) und Frei Haus alles inklusive.

DH.

0
LittleArrow  10.12.2007, 16:43
@MathiasMuench

Ich bin ein wenig spät: Aber Du hat natürlich Recht, Mathias! Ich wollte mich nur auf das Wesentlichste beschränken. Obwohl die ca. 14 anderen Punkte auch ärgern könnten.

Ich ahne es, Du bist Jurist?

Ich bin's nicht, mag aber trotzdem Deine Kommentare!!! Alles Gute !!!

0

Genau.. :) Frei Haus: direkt nach Haus. Ab Werk: vom Werk abholen oder Versanskosten bezahlen. LG, Kathy

Achtet aber bitte darauf, dass Frei Haus nicht in die Wohnung oder in das Haus heisst. Normalerweise liefern Speditionen nur frei Bordsteinkante, für das hereintragen und alles weitere ist man selbst zuständig. Deshalb beim Bestellen genauestens darauf achten, was der Lieferant für Konditionen anbietet. Sonst wird der günstige Schnapper auf ein Mal richtig teuer. Bei Unklarheiten den Anbieter schriftlich fragen und die Antwort unbedingt aufbewahren, weil Versender den Transport bis in die Wohnung anbieten, sich aber auf der anderen Seite die Zusatzkosten beim Transport sparen wollen