Warum schützt man im Rechtsstaat Kindermörder?
Nachdem ein Kindermörder - und Vergewaltiger im Gefängnis tätlichen Angriffen der Mithäftlingen ausgesetzt war, wurde er in ein anderes Gefängnis verlegt und kam dort in Einzelhaft.
5 Antworten
Weil nach dem Grundgesetz (GG) die Würde des Menschen unantastbar ist und es die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist diese zu schützen (Artikel 1 Absatz 1 GG), Jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat (Artikel 2 Absatz 2 GG) und ein explizites Verbot der Misshandlung von Gefangenen existiert (Artikel 104 Absatz 1 GG). Diese Grundrechte, verwirkt auch der allerschlimmste Verbrecher nicht und noch nichteinmal das Bundesverfassungsgericht hat die Macht, diese Grundrechte einer bestimmten Person zu verwirken, egal, was diese Person getan hat.
Mfg
Alle Menschen haben Rechte. Das macht unsere Zivilisation besser als die unzähligen Unrechtsstaaten vor uns.
Wir schützen sie, weil wir ein Rechtsstaat sind!
Seine Strafe war Gefängnis, aber nicht Ermordung und Folter durch andere Häftlinge.
Weil´s ein Rechtsstaat ist.
Du hast das schon sehr gut erkannt.
LG
Mörder bekommen doch sowieso die längste Strafe von allen Delinquenten.