Warnhinweise an Achterbahn rechtsverbindlich?

2 Antworten

Das heißt du kannst mitfahren (Das wird aber wahrscheinlich Konsequenzen haben) und die Betreiber haften nicht. Die Betreiber würden bei einem Unfall haften, aber nicht bei einem medizinischen Notfall, schon gar nicht wenn es Warnschilder gibt.

Fazit: Im Endefekt sind die Warnhnweise rechtsverbindlich.

Damit sichert sich der Fahrgeschäftbetreiber gegen zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen ab.

Im Krankheitsfall wirst Du trotzdem behandelt. Hat eben der Betreiber nichts mit zu tun.