Wann sollte man die Materialien bestellen (Gewerbe(Kleingewerbe)?

2 Antworten

Die Aussage "Gewerbe anmelden. Fertig." Stimmt nur eingeschränkt. Kann man machen, wäre aber nicht sinnvoll.

Jede Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit sollte individuell betrachtet werden. Je nachdem aus welcher Lebenssituation Du heraus gründest entstehen unterschiedliche Verpflichtungen.

Bist Du angestellt, arbeitslos (ALG I oder ALG II), studierst Du, Rentner etc. ?!?

Grundsätzlich hat Griesuh recht, dass Du Kosten die Du vor der Gründung hattest auch als solche in deiner Verlustrechnung angeben kannst.

Ich würde Dir jedoch raten, vorab das Gespräch mit einem Steuerberater und Gründungsberater evtl. auch mit der HK zu suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gewerbe anmelden. Fertig.

Dann erhältst Post vom Finanzamt mit einem Fragebogen.

Dort kannst du ankreuzen ob du die Regel Besteuerung ( Mehrwertsteuer abzugsfähig) oder die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG ( Mehrwertsteuer NICHT abzugsfähig) nutzen willst.

Und letzteres ist das was du mit Kleingewerbe meinst.

Und die Materialien und evtl. Maschinen die zu vorher kaufst kannst du in deiner Gewinn - Verlustrechnung als vorbetriebliche Kosten eintragen.

Bedenke aber, dass du bei Nutzung § 19 UstG die MwST nicht geltend machen darfst.

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