Ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Hallo,
Ich habe mich von einer Freundin bequatschen lassen Tupperware zu verkaufen. Nun tauchen aber so viele Fragen und Dinge auf, dass ich mir gar nicht sicher bin ,ob ich das neben meinem Beruf als Beamter überhaupt machen darf, und ob es sich lohnt.
Die Teammanagerin sagt, ich könnte das auch erstmal 6 Wochen ausprobieren. Aber wenn ich innerhalb dieser 6 Wochen Provisionen erhalte, muss ich dann schon ein Gewerbe anmelden? Anfangs hat man ja auch ziemlich hohe Ausgaben. Mit Mustetbestellungen und diversen anderen Dingen. Wird das dann erst dort abgezogen? Und wenn ich im Minus bin nach 4 Wochen. Muss ich dann trotzdem ein Gewerbe anmelden auch wenn ich nicht weitermachen möchte?
4 Antworten
Jetzt entsteht die nächste Frage: Ab wann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit? Hier hilft der § 15, Abs. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) weiter. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit:
- selbstständig durchgeführt wird
- auf Dauer angelegt ist
- eine Gewinnerzielungsabsicht besteht
- am allgemeinen Wirtschaftsleben teilnimmt
- es sich nicht um eine landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt
Interessant ist, dass hier nicht von einem Freibetrag oder einer Umsatzgrenze oder sonst irgendeiner Zahl die Rede ist. Es ist auch völlig unerheblich, ob Sie diese Tätigkeit zunächst im Kleingewerbe oder Nebengewerbe ausüben. Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, die den oben genannten Prämissen entspricht, müssen Sie dies dem Gewerbeamt mitteilen.
Falls Sie als Freiberufler eine Tätigkeit ausüben wollen, dann müssen Sie diese Tätigkeit natürlich nicht dem Gewerbeamt melden. In dem Fall reicht eine formlose Information an das Finanzamt aus. Im Anschluss erhalten Sie ein Formular, den steuerlichen Erfassungsbogen, zum Ausfüllen.
Falls Sie sich unsicher sind, können Sie auch die örtliche IHK (Industrie- und Handelskammer) oder die Handwerkskammer dazu befragen.
Aber wenn da steht "auf Dauer" und ich probiere es nur für 4 Wochen aus und sage dann nö. Wäre es ja keine gewerbliche Tätigkeit und ich könnte nach 4 Wochen aufhören?
Wenn dem so wäre, muss ich dann dem Finanzamt melden, dass ich 4 Wochen versucht habe Gewinn zu erzielen und es gelassen habe?
ob ich das neben meinem Beruf als Beamter überhaupt machen darf
kann sein, dass du eine Erlaubnis vom Arbeitgeber benötigst
du benötigst von Anfang an einen Gewerbeschein. es besteht Gewinnerzielungsabsicht
Ja musst du und du musst auch deinem Arbeitgeber offen legen das du eine Nebentätigkeit hast
Sobald du eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst, musst du das Gewerbe anmelden.
Dazu gehört dann auch die Pflicht zur einfachen Buchführung.
Die Höhe der Einnahmen/Ausgaben spielt dabei keine Rolle.
Du willst mir erzählen wenn ich jeden Monat etwas bei eBay Kleinanzeigen verkaufe muss ich ein Gewerbe anmelden ? Das soll ein Witz sein
Jo also wenn ich jeden Monat sagen wir Theorethisch 2x th Shirt pro stk für 50€ verkaufe muss ich Gewerbe anmelden ?
joooooo🤣🤣