Wann ist ein Hund in einer Mietwohnung erlaubt?
Hallo, Ich lebe mit meiner Familie in einer Mietwohnung und möchte gerne einen Hund anschaffen (einen Zwergspitz). Allerdings steht im Mietvertrag nichts zu Haustieren und ich habe die Vermieterin angerufen und gefragt und die meinte sie möchte keine Hunde oder Katzen mehr in der Wohnung, was auch mit den anderen Eigentümern der andern Wohnungen im Haus abgesprochen sei. Kann man da iergenwas machen? Darf Sie das verbieten? Denn die Nachbarn und anderen 2 Mieter im Haus hätten nichts dagegen. Ich habe der Vermieterin nicht die Rasse genannt, sondern nur ob ich ein Hund halten darf, weiß nicht ob die Rasse vielleicht auch eine Role spielt.
Danke schonmal im Voraus für eure Antworten
16 Antworten
.... also ist eine ETW angemietet und in einer WEG dürfen die Mitglieder verfügen. So lese ich diverse Urteile.
Beispiel 2. Instanz Frankfurt:
Die Eigentümer haben insoweit Beschlusskompetenz.
Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer- versammlung, per Mehrheitsbeschluss eine Hausordnung aufzustellen, ergibt sich aus § 21 Abs. 3 und 5 Ziff. 1 WEG.
***Wann ist ein Hund in einer Mietwohnung erlaubt?***
Dann wenn der Vermieter dir die schriftliche Erlaubnis zur Hundeanschaffung erlaubt.
Dann kannst du einen Hund im Miethaus halten.
Und ja er darf eine Anschaffung verbieten.
Auch wenn nichts über Tiere im Vertrag steht, muss die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html#beschr
Und ein Zwergspitz ist für eine Mietwohnung denkbar ungeeignet. Wenn die sich erstmal eingelebt haben, dann melden sie jeden, der mit dem Auto vorfährt, klingelt oder ins Treppenhaus kommt. Das zieht Ärger nach sich...
Allein um das Klima in diesem Wohnort ruhig zu halten und keinen Ärger mit der Vermieterin zu haben, würde ich es unterlassen
Ja, leider darf sie das! Für die Zukunft lohnt es sich immer, so etwas vor Mietantritt zu klären.