Vorzeitiges auszahlen 50% Erbe und Pflegeheim?

6 Antworten

Zunächstmal entsteht ein Erbanspruch erst mit den Tod des Erblassers. Einen vorzeitigen Erbanspruch gibt es nicht.

Das das Vermögen zu den Ehegatten zu je 50% gehört ist zwar möglich aber a priori nicht unbedingt so. Die Ehegatten haben in Zugewinngemeinschaft lebend getrennte Vermögen. Gerade im Falle einer Pflegebedürfigkeit wäre eine saubere Vermögenstrennung durchaus sinnvoll. Das verhindert allerdings nicht die gegenseitige Unterhaltspflicht und Schlüsselgewalt.

Problematisch für das Kind wird hier, das es nicht nur kein Erbe gibt, sondern das im Rahmen der Unterhaltspflicht sogar noch Geld gezahlt werden muß sollte das Ersparte nicht reichen.

Da der nichtpflegebedürftige Ehepartner nun wohl nix beitragen kann, wird das liebe Kind zur Kasse gebeten und schon ist die Schenkung wieder im Eimer.

imager761  16.10.2015, 08:33

Nein. Das Sozialamt würde bei Leistungsantrag des Bewohners/Heimes die Schenkung selbst widerrufen :-)

Zumal ein Kind, dass sein erwartbares Erbe gefährdert sieht und lebzeitig Auszahlung fordert, eher nicht > 3.000 EUR netto verdienen  dürfte, um oberhalb seines Selbstbehaltes die Differenz der erwartbaren Pflgekostenlücke selbst schließen zu können :-)

Da kein Anspruch auf vorzeitige Auszahlung eines Erbteils besteht, handelt es sich hier um eine Schenkung an das Kind! Und genauso wird das Geld auch behandelt!

Dann wäre halt noch zu prüfen, ob das Geld tatsächlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen fehlt und die Schenkung nur aus dem Eigentum des einen erfolgte! Allerdings sollte man auch beachten, dass auch Kinder ihren Eltern Unterhaltspflichtig sind

Auszahlung Erbanteil, Forderderung vorzeitige Auszahlung des Erbanteils?? So ein Schwachsinn! Wo bitte hast Du da denn erkundigt???

Willst du uns jetzt gerade die Kosten für das Pflegeheim deiner Eltern auf Auge drücken?