Kann man notarielle Erklärungen im Nachhinein durch eigene Verträge ergänzen/ändern?

2 Antworten

immer wenn Grundstücke betroffen sind gibt es den sogenannten Formzwang der öffentlichen Beurkundung. Privatschriftliche Verträge, die im Nachgang zum notariell beurkundeten Vertrag könnten daher unwirksam sein.

Um insoweit auf der sicheren Seite zu sein würde ich den oder einen anderen Notar um Ergänzung/Änderung des Vetrages bitten.

So ganz kann ich deiner Frage nicht folgen. Ihr ( Eltern) habt Kind 1 ein Grundstück übertragen und Kind 2 hat Geld ebenfalls von euch erhalten?

Sinnigerweise hätte Kind 1 das Grundstück erhalten, Kind 1 hätte Kind 2 ausbezahlt und beide hätten gegenseitig auf die Geltendmachung von Pflichtteilen an dem Grundstück einschließlich Gegenwert verzichtet.

Ob der Notar euch nun schlecht beraten hat, der Vertrag so „sein muss“, ihr das Ganze vielleicht doch falsch verstanden habt? Ohne den Vertrag im Detail zu kennen, nicht zu beantworten. Wurde an dem Grundstück vielleicht ein Recht zu euren Gunsten eingetragen?

Letzendlich spielt euer Testament später ja auch noch eine Rolle. Ob diese privatschriftlich ( unter Umständen mit falscher Deutung der Orginalurkunde) die Situation im Streit vor Gericht verbessert oder verschlechtert oder überhaupt berücksichtigt wird?

Sorgt zu Lebzeiten dafür, dass man sich um das Erbe nicht mehr streiten muss!

oder lasst euch von einem anderen Notar erklären, was evtl machbar ist.