Vorkasse Reinigung

3 Antworten

Ist auch bei uns in Reinigungen und Wäschereien so üblich! Es werden tatsächlich einige/viele Sachen nicht abgeholt, oder die Leute wollen/können nicht bezahlen. Was soll die Reinigung dann mit diesen Sachen anfangen?

13robert 
Fragesteller
 28.05.2014, 15:48

Gut und schön! Könnte auch 'ne Schutzbehauptung der Reinigungen sein und wird als plausibel übernommen! robert

Die Reinigung muss ihr risiko minimieren. Schliesslich hat der Arbeitgeber Verantwortung für seine Angestellten. Etliche Kunden holen ihre Sachen gar nicht oder erst nach einer sehr langen Zeit ab. Wie soll sich der Betrieb Deiner Meinung nach denn sonst absichern? Vor vielen Reinigungen stehen Kleiderständer mit Kleidung, die nicht abgeholt wurde und dann verkauft wird.

13robert 
Fragesteller
 28.05.2014, 16:01

Gut und schön! Könnte auch 'ne Schutzbehauptung der Reinigungen sein und wird als plausibel übernommen! Was logisch klingt und nachvollzogen werden kann,muss nicht richtig sein!!! robert

Lebensschule  30.05.2014, 17:52
@13robert

Wenn Du nicht in der Lage bist Antworten mit Deinem Leseverständnis zu erfassen, stell doch bitte keine Fragen. Danke!

Jedenfalls bestimmt § 641 I 1 BGB, dass die Vergütung erst bei Abnahme fällig ist. Das Vorgehen der Reinigung dürfte somit rechtlich unzulässig und zB abmahnfähig sein.

13robert 
Fragesteller
 28.05.2014, 16:03

Ist meine Meinung,aber mir fehlte der §.Danke robert

Kuestenflieger  28.05.2014, 16:21

Wenn es dir als §§§ reiter nicht zusagt , reinige die Sachen allein. Die haben den Vertrag aushängen , den du als Kunde anerkennst wenn der Auftrag erteilt wird.

Droitteur  28.05.2014, 16:25
@Kuestenflieger

Paragraphen gibt es nicht ohne Grund - und wenn hier ein einzelner Anbieter sich nicht an die Regeln hält, geschieht dies zum Nachteil anderer Anbieter.

Was mir zusagt oder nicht, spielt keine Rolle. Paragraphenreiten sagt mir übrigens prinzipiell zu.