Vorkasse Reinigung
Musste heute in der Reinigung Vorkasse leisten.Bei der Recherche über eine Berechtigung wird überall begründet: "Es werden soviel Sachen nicht abgeholt! Ich glaube ja das dies nur Hörensagen ist.Gibt es dazu etwas wirklich konkretes? robert
3 Antworten
Ist auch bei uns in Reinigungen und Wäschereien so üblich! Es werden tatsächlich einige/viele Sachen nicht abgeholt, oder die Leute wollen/können nicht bezahlen. Was soll die Reinigung dann mit diesen Sachen anfangen?
Gut und schön! Könnte auch 'ne Schutzbehauptung der Reinigungen sein und wird als plausibel übernommen! robert
Die Reinigung muss ihr risiko minimieren. Schliesslich hat der Arbeitgeber Verantwortung für seine Angestellten. Etliche Kunden holen ihre Sachen gar nicht oder erst nach einer sehr langen Zeit ab. Wie soll sich der Betrieb Deiner Meinung nach denn sonst absichern? Vor vielen Reinigungen stehen Kleiderständer mit Kleidung, die nicht abgeholt wurde und dann verkauft wird.
Wenn Du nicht in der Lage bist Antworten mit Deinem Leseverständnis zu erfassen, stell doch bitte keine Fragen. Danke!
Jedenfalls bestimmt § 641 I 1 BGB, dass die Vergütung erst bei Abnahme fällig ist. Das Vorgehen der Reinigung dürfte somit rechtlich unzulässig und zB abmahnfähig sein.
Ist meine Meinung,aber mir fehlte der §.Danke robert
Wenn es dir als §§§ reiter nicht zusagt , reinige die Sachen allein. Die haben den Vertrag aushängen , den du als Kunde anerkennst wenn der Auftrag erteilt wird.
Paragraphen gibt es nicht ohne Grund - und wenn hier ein einzelner Anbieter sich nicht an die Regeln hält, geschieht dies zum Nachteil anderer Anbieter.
Was mir zusagt oder nicht, spielt keine Rolle. Paragraphenreiten sagt mir übrigens prinzipiell zu.
Gut und schön! Könnte auch 'ne Schutzbehauptung der Reinigungen sein und wird als plausibel übernommen! Was logisch klingt und nachvollzogen werden kann,muss nicht richtig sein!!! robert