Rechtsanwalt vorher bezahlen?

11 Antworten

Unterschiedlich. Einige klären vorab, wieviel sie für eine Beratung verlangen, und die kassieren dann nach der Beratung, wenn Du in die Kosten einwilligst (also nach Bekanntgabe deren Höhe). Andere wiederum wollen erst mal wissen, worum es geht, und sehen dann, ob und was sie machen können. Das ist m.E. häufiger und auch besser, weil Du den Anwalt so auch einschätzen kannst, ob er Dir wirklich hilft (Vertrauensbasis) oder Du nur ein Akt unter vielen bist, den er abarbeitet (Anonymität). Da zahlt man nachher, nach vollbrachter Leistung.

Nein, das ist eigentlich nicht Gang und Gebe. In Vorleistung muessetest Du nur gehen, wenn der Anwalt berechtigten Grund dazu hat. Sonst bezahlst Du immer erst nach erbrachter Leistung!

Es darf normal nicht sein,sonst könnte er ja nach der bezahlung machen was Er will

Die haben doch auch eine Gebührentabelle, er kann ja erst abrechnen, wenn man weiss, was er geleistet hat.

Nein!Der Rechtsanwalt schickt erst eine Rechnung, wenn der Auftrag seines Mandanten erledigt ist.