Auf Vorkasse bestellt, nicht bezahlt und doch geschickt.

9 Antworten

Du hast bestellt, der Händler hat geliefert. Es ist zweifellos ein Vertrag zustande gekommen, und du bist verpflichtet zu zahlen. Wenn du die Ware nicht haben willst, kannst du immer noch vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurücksenden.

Dass der Händler irrtümlich schon vor Zahlungseingang geliefert hat, ist zwar sein Fehler, ändert aber grundsätzlich nichts am Kaufvertrag.

TheGauloises  20.02.2013, 16:22

Er hat auf VORKASSE bestellt, d.h. erst der Zahlungseing - dann die Ware. So lange er nicht zahlt, geht er auch keinen Vertrag ein. Versendet der Verkäufer irrtümlich ist es des Händlers pech

Rolf42  20.02.2013, 16:28
@TheGauloises

Was hat die vereinbarte Zahlungsform mit dem Vertragsschluss zu tun?

Auch bei Bestellung auf Vorkasse kommt der Vertrag nicht erst mit der Zahlung zustande.

jurafragen  20.02.2013, 16:29
@TheGauloises

So lange er nicht zahlt, geht er auch keinen Vertrag ein.

Das ist gelinde gesagt Unsinn. Der Vertrag ist durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Bestellung und Annahme) geschlossen worden.

Versendet der Verkäufer irrtümlich ist es des Händlers pech

Pech insoweit, als dass der Käufer den Fernabsatzvertrag widerrufen kann. Mehr aber auch nicht.

Also, wenn du das Paket jetzt hastt und es nicht bezahlt hast ist es ja Diebstahl. Nun stand da ja bezahlt, obwohl du nicht bezahlt hast, dann ist das ein fehler im System oder dir wurde das geld abgebucht und du weißt es (noch) nicht und wenn es wirklich der fehler sein sollte, würde ich dem Online-Shop ne e-mail schreiben und so den fehler melden, dann kanst du nicht so schlimm bestraft werde oder sogar garnicht, weil du ehrlich zu denen warst und sie nicht belogen hast, da du da ja sicherlich noch öfters einkaufen willst.

TheGauloises  20.02.2013, 16:14

Ist kein Diebstahl, die haben es Ihm ja freiwillig zugeschickt. Wenn mir jemand fälschlicherweise Geld überweist stehe ich auch nicht in der Pflicht das zu melden. Der Überweisende muss mich darauf aufmerksam machen.

Es scheint sich hier um einen Fehler zu handeln. Die werden es auf jeden Fall merken. Sollte das Paket ankommen, dann sehe Dir einmal den Lieferschein an.

Vielleicht liegt auch eine Rechnung dabei. Wenn ja bezahlen. Wenn nein, würde ich den Online Shop kontaktieren und den Sachverhalt klären, kommt immer gut an.

Wenn Du nichts unternimmst, wäre das Unterschlagung.

jurafragen  20.02.2013, 16:30

Wenn Du nichts unternimmst, wäre das Unterschlagung.

Das ist alles möglche, aber keine Unterschlagung.

Klar musst du zahlen, wenn sie dich dazu auffordern. Schließlich hast du die Leistung des Shops empfangen. Der interne Fehler befreit dich davon nicht.

Bestraft (im strafrechtlichen Sinn) wirst du aber wohl nicht, aber es Mahnungen auf dich zukommen.

Du kannst natürlich riskieren, nichts zu machen und hoffen, dass sie den Fehler nicht bemerken. Es kann aber auch nach hinten losgehen, dann musst du neben der Rechnung auch Mahn- oder sogar Vollstreckungsgebühren bezahlen.

Ich glaube der Shop darf das Paket zurückverlangen, falls ihnen der Fehler auffällt (Kein Zahlungseingang aufm Konto, etc.). Solange dies aber nicht der Fall ist hast du keine Bringschuld.

Bin mir aber nicht 100%ig sicher

Vielleicht liegt ja auch eine Rechnung im Paket?