Vorbestraft möchte aber deutschen pass haben was tun?

5 Antworten

Doppelt hält besser, aber geht nicht. Du mußt dich für ein Staatsbürgerschaft entscheiden.

gangsterturkala 
Fragesteller
 18.02.2014, 03:07

man kann beide haben. mein onkel hat das und mein schwager. meine schwester die wurde hier geboren hat die deutsche und seit kurzem jetzt auch die griechische. leider beantwortet das meine frage nicht. meinst du ich hätte noch eine chance?

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dafee01  18.02.2014, 03:08

Vor fünf Minuten war er noch Türke, jetzt ist er Grieche!

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gangsterturkala 
Fragesteller
 18.02.2014, 03:09
@dafee01

warum du lügen? magst du meine körpertemperatur nicht oder was

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dafee01  18.02.2014, 03:11
@dafee01

gangsterturkala gangsterturkala vor 12 Min.

jop echt komisch dieser dafee. schlau wie rechts? bin türke :)

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gangsterturkala 
Fragesteller
 18.02.2014, 03:13
@dafee01

das war mein kollege als ich ukr weg war hat er das geschrieben

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Eine Straf­ver­ur­tei­lung, wel­che die ge­setz­li­che Un­be­acht­lich­keits­gren­ze von Geld­stra­fe bis zu 90 Ta­ges­sät­zen oder Frei­heits­stra­fe bis zu drei Mo­na­ten (§ 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 StAG) um ein Drit­tel über­schrei­tet, über­steigt diese nicht „ge­ring­fü­gig“ im Sinne von § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG.

Einem Ausländer, der wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurde steht kein Anspruch auf Einbürgerung aus § 10 Abs. 1 StAG zu, weil er die Einbürgerungsvoraussetzung der Straffreiheit nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG nicht erfüllt und seine Verurteilung zu 120 Tagessätzen Geldstrafe nicht nach § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StAG unbeachtlich ist. Er besitzt auch keinen Anspruch auf eine Ermessensentscheidung nach § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG, weil die Überschreitung des Rahmens um 30 Tagessätze noch geringfügig im Sinne dieser Vorschrift ist.

Doppelt geht nicht mehr... S. Link die schon angegeben ist.