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Vom Krankenhaus entlassen-Arztbrief öffnen?

gefragt von pippi60pippi60 am 17.07.2009 um 16:39 Uhr

Wenn man aus dem Krankenhaus entlassen wird und man bekommt einen Brief an den Hausarzt mit, darf man diesen Brief dann öffnen?


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ZiehHaarMonika
beantwortet von ZiehHaarMonika am 17. Juli 2009 16:41
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Da hab ich mal die Grundsatzentscheidung getroffen, dass es mir völlig gleich ist, ob erlaubt oder nicht. Eigentlich ist es eine Unverschämtheit, so einen Brief zuzukleben, wenn man ihn dem Patienten selber mitgibt! Was denken die sich eigentlich - dass man wie ein Idiot das Papier brav zum Doktor trägt und ihn fragt, was drinsteht???

Kommentar von A9e73e375931681ef72fcc92afe8bf53smallMagnoliaNe am 17. Juli 2009 16:45

lach ......... DH


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anonym
beantwortet von Eisblume2009 am 17. Juli 2009 16:40
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mache ich immer, man weiß ja nie, was drin steht und auch bei meiner Mutter mach ich es, da ich auch die Vollmacht für sie habe und gerne auf dem Laufenden gehalten werden möchte. Am besten man macht sich zusätzlich noch eine Kopie davon, falls man für spätere Zwecke nochmal drauf zurück greifen muss.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 18. Juli 2009 15:26

Schon mal was vom Briefgeheimnis gehört? Das gilt auch bei Arztbriefen, und es liegt in der Natur eines verschlossenen Briefes, dass man nie weiß, was drin steht.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 17. Juli 2009 16:39
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Warum nicht? Es geht schließlich um dich.


Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 17. Juli 2009 16:39
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natürlich. d hast das recht über alle sachen, die über dich gespeichert sind infos zu bekommen


anonym
beantwortet von netti27 am 17. Juli 2009 16:40
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logisch u am besten gleich kopieren


Kommentar von A9e73e375931681ef72fcc92afe8bf53smallMagnoliaNe am 17. Juli 2009 16:44

mache ich auch ........ DH

Kommentar von 6eb33eb7385b8f7d42e6d88f12789c6esmallderwessi am 17. Juli 2009 17:30

Ich auch DH


derwessi
beantwortet von derwessi am 17. Juli 2009 16:41
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Hallo, Du hast das recht auf Einsichten sämtlicher Befunde und Briefe über Dich .Es ist Dein Eigentum. Peter

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 18. Juli 2009 15:20

Das Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen beinhaltet nicht das Recht auf Verletzung des Briefgeheimnisses. Außerdem gehört der Brief nicht dem Patienten, sondern dem Arzt.


eistee2000
beantwortet von eistee2000 am 17. Juli 2009 16:39
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wer hat das noch nie gemacht :-) !


anonym
beantwortet von RingerP681 am 17. Juli 2009 16:39
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Wär ja noch schöner wenn nicht!


anonym
beantwortet von colinchen am 17. Juli 2009 16:40
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die frage stelle ich mir garnicht sondern öffne, denn es geht in erster linie um mich !!


anonym
beantwortet von pumi001 am 17. Juli 2009 16:39
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klar. sind ja deine daten


katinkajutta
beantwortet von katinkajutta am 17. Juli 2009 16:40
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kannst Du ruhig


anonym
beantwortet von Norlicht am 17. Juli 2009 16:40
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Ich mache das immer. Wieso sollte man das nicht dürfen? Es geht ja um einen selber.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 17. Juli 2009 16:45
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Natürlich, betrifft Dich ja. Und ich mache mir sogar noch eine Kopie für meine Unterlagen.


anonym
beantwortet von Victoria09 am 17. Juli 2009 16:49
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Er betrifft Dich, darum öffne Ihn.


mxyza
beantwortet von mxyza am 17. Juli 2009 16:51
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Natürlich ,ich mache das immer und wenn ich etwas nicht verstehe frage ich den Hausarzt.



almmichel
beantwortet von almmichel am 17. Juli 2009 16:57
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Hab ich schon gemacht.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 17. Juli 2009 17:57
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Sicher er betrifft ja Dich.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 18. Juli 2009 15:26
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Wenn der Brief verschlossen und namentlich an einen Arzt adressiert ist, erfüllt man als Patient mit dem Öffnen des Briefes den Straftatbestand der Verletzung des Briefgeheimnisses. Das gilt auch, wenn der Brief dem Patienten persönlich zur Übermittlung im verschlossen Umschlag ausgehändigt wurde.

Das korrekte Vorgehen in einem solchen Fall ist, den Brief ungeöffnet zu lassen, dem Adressaten zu überbringen und ihn zu bitten, eine Kopie anzufertigen.

Es ist zwar in meinen Augen meistens unsinnig, Arztbriefe zuzukleben und sie einem Patienten mitzugeben, in manchen Fällen erfolgt dies aber absichtlich, denn nicht alles, was ein Arztbrief enthält, ist auch zur Kenntnisnahme für den Patienten gedacht.

Kommentar von jumba am 18. Juli 2009 21:05

quatsch

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 31. Juli 2009 16:19

Mein Gott, Jumba, wenn du schon keine Ahnung hast, unterlasse doch bitte wenigstens solche umfangreichen Kommentare.

Kommentar von 0c95629534e6d89e29f83038ea2a5d74smallLiloB am 31. Juli 2009 14:53

Das ist leider korrekt. Ich habe allerdings den behandelnden Arzt gebeten, den Umschlag für mich offen zu lassen und/oder den Inhalt mit mir durchzusprechen. Wenn die Mitteilungen über mich so sind, daß der Arzt nicht möchte, daß ich sie lese, soll er gefälligst den Postweg nutzen - und mich nicht in Versuchung führen bzw. zu einer Unkorrektheit verleiten.


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