pippi60 am 17.07.2009 um 16:39 Uhr
Wenn man aus dem Krankenhaus entlassen wird und man bekommt einen Brief an den Hausarzt mit, darf man diesen Brief dann öffnen?

Da hab ich mal die Grundsatzentscheidung getroffen, dass es mir völlig gleich ist, ob erlaubt oder nicht. Eigentlich ist es eine Unverschämtheit, so einen Brief zuzukleben, wenn man ihn dem Patienten selber mitgibt! Was denken die sich eigentlich - dass man wie ein Idiot das Papier brav zum Doktor trägt und ihn fragt, was drinsteht???
mache ich immer, man weiß ja nie, was drin steht und auch bei meiner Mutter mach ich es, da ich auch die Vollmacht für sie habe und gerne auf dem Laufenden gehalten werden möchte. Am besten man macht sich zusätzlich noch eine Kopie davon, falls man für spätere Zwecke nochmal drauf zurück greifen muss.
Schon mal was vom Briefgeheimnis gehört? Das gilt auch bei Arztbriefen, und es liegt in der Natur eines verschlossenen Briefes, dass man nie weiß, was drin steht.

natürlich. d hast das recht über alle sachen, die über dich gespeichert sind infos zu bekommen
logisch u am besten gleich kopieren
MagnoliaNe am 17. Juli 2009 16:44 mache ich auch ........ DH
derwessi am 17. Juli 2009 17:30 Ich auch DH

Hallo, Du hast das recht auf Einsichten sämtlicher Befunde und Briefe über Dich .Es ist Dein Eigentum. Peter
Das Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen beinhaltet nicht das Recht auf Verletzung des Briefgeheimnisses. Außerdem gehört der Brief nicht dem Patienten, sondern dem Arzt.
die frage stelle ich mir garnicht sondern öffne, denn es geht in erster linie um mich !!
Ich mache das immer. Wieso sollte man das nicht dürfen? Es geht ja um einen selber.

Natürlich, betrifft Dich ja. Und ich mache mir sogar noch eine Kopie für meine Unterlagen.

Natürlich ,ich mache das immer und wenn ich etwas nicht verstehe frage ich den Hausarzt.
Wenn der Brief verschlossen und namentlich an einen Arzt adressiert ist, erfüllt man als Patient mit dem Öffnen des Briefes den Straftatbestand der Verletzung des Briefgeheimnisses. Das gilt auch, wenn der Brief dem Patienten persönlich zur Übermittlung im verschlossen Umschlag ausgehändigt wurde.
Das korrekte Vorgehen in einem solchen Fall ist, den Brief ungeöffnet zu lassen, dem Adressaten zu überbringen und ihn zu bitten, eine Kopie anzufertigen.
Es ist zwar in meinen Augen meistens unsinnig, Arztbriefe zuzukleben und sie einem Patienten mitzugeben, in manchen Fällen erfolgt dies aber absichtlich, denn nicht alles, was ein Arztbrief enthält, ist auch zur Kenntnisnahme für den Patienten gedacht.
quatsch
Mein Gott, Jumba, wenn du schon keine Ahnung hast, unterlasse doch bitte wenigstens solche umfangreichen Kommentare.
LiloB am 31. Juli 2009 14:53 Das ist leider korrekt. Ich habe allerdings den behandelnden Arzt gebeten, den Umschlag für mich offen zu lassen und/oder den Inhalt mit mir durchzusprechen. Wenn die Mitteilungen über mich so sind, daß der Arzt nicht möchte, daß ich sie lese, soll er gefälligst den Postweg nutzen - und mich nicht in Versuchung führen bzw. zu einer Unkorrektheit verleiten.
lach ......... DH