Vom Bäcker zum koch?

5 Antworten

Du brauchst als Minimalvoraussetzung nur eine IHK Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften und eine Bescheinigung über eine Erstbelehrung vom Gesundheitsamt

Du bist als Bäcker aber bereits zur Zubereitung und dem Verkauf von Lebensmitteln berechtigt. Du kennst alle Hygienevorschriften, weißt dass man auf Zusatzstoffe und Allergene hinweisen muss. Ob du nun Backwaren herstellst oder andere Lebensmittel, spielt keine Rolle.

ChristianLE  20.06.2017, 13:42

 

Du brauchst als Minimalvoraussetzung nur eine IHK Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften und eine Bescheinigung über eine Erstbelehrung vom Gesundheitsamt

 

Darüber sollte er als gelernter Bäcker doch aber schon verfügen, oder?
 

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TroIIinger  20.06.2017, 13:47
@ChristianLE

Ich schrieb ja:

Du bist als Bäcker aber bereits zur Zubereitung und dem Verkauf von Lebensmitteln berechtigt

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Du brauchst keine Ausbildung oder ähnliches Vorzuweisen. Es kann jeder Hanswurst um die Ecke kommen und dein Schnitzel braten. Ein Restaurant muss keinen Ausgebildeten Koch haben.

TroIIinger  20.06.2017, 13:33

nein, man braucht mindestens eine IHK Unterrichtung über
lebensmittelrechtliche Vorschriften und eine Bescheinigung über eine Erstbelehrung vom Gesundheitsamt.

So stellt der Gesetzgeber sicher, dass du weißt wie man Gesundheitsgefahren für die Kunden vermeiden kann. Dann kann man dich bei Verstößen auch rechtlich belangen.

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Gandalf89  20.06.2017, 13:35
@TroIIinger

Deswegen muss er aber trotzdem keine Aubildung machen, oder einen Gelernten Beschäftigen. Das es "jeder" machen kann war einfach überspitzt, aber im Prinzip ist es so, wenn er die 2 von dir genannten Sachen macht/hat.

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Nein, Du brauchst keine Koch-Ausbildung, um in einem Restaurant zu kochen.

du brauchst keine spezielle Ausbildung,  du weißt ja:  wer nichts wird, wird Wirt