Verweis?

3 Antworten

Ich denke du kannst keinen verweis bekommen, wenn eine außenstehende Person eine Anzeige gegen die andere Person gemacht hat

Logischerweise nicht, weil du das Opfer in dieser Situation. Wieso solltest du den Verweis auch erhalten? Deiner Aussage entnehme ich dass dich keiner beschuldigt hat. Natürlich müsste man noch wissen wie das zustande gekommen ist, und wie viel Verantwortung ihr jeweils hattet, das kann ich aber nicht wissen.

Körperverletzung ist ein Antragsdelikt! § 230 Strafgesetzbuch (StGB) Strafantrag

(1) 1Die vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 und die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 werden nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

https://dejure.org/gesetze/StGB/230.html#:~:text=(1)%201Die%20vors%C3%A4tzliche%20K%C3%B6rperverletzung%20nach,Amts%20wegen%20f%C3%BCr%20geboten%20h%C3%A4lt.