Verwaltungsrecht?
Heyyyy
sind vielleicht ein paar Juristen hier unterwegs:)
im Moment lerne ich das Verwaltubgsrecht und dabei ist mir eine Sache aufgefallen die ich nicht ganz verstehe:
laut meinem Lehrbuch unterteilt man jetzt das Verwaltungsrecht in
1) das allgemeine
2)das Besondere
3) das Verwaltungsstrafrecht
4Verwaltungsverfahrensrecht und das unterteilt man dann nochmal
in das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz das Verwaltungsstrafgesetz und das Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz
jetzt meine Frage:
wo ist der Unterschied zwischen dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Verwaltungsvollstreclungsgesetz geht es nicht in beiden um das Verfahren, welches wiederum um die Vollstreckung geht…
und wieso ist das Verwaltungsstrafgesetz Unterpunkt vom Verwaltungsverfahrensrecht und nicht vom Verwaltungsstrafrecht
vielen Dank für jede Antwort:))
Ich komme aus Österreich vielleicht unterscheidet sich das dann etwas von der deutschen Rechtslage
1 Antwort
Ich glaube, dass in Deutschland diese Verwaltungsgesetze ähnlich aufgebaut sind. Vermutlich liegt es an der eigentlichen Reihenfolge der Verwaltungsakte.
Zuerst schreibt der Gesetzgeber vor was wie verwaltet werden soll und mit welchen Konsequenzen die Bürger zu rechnen haben, wenn sie sich nicht daran halten.
Das führt dann irgendwann dazu, dass Strafen ausgesprochen werden, auch diese Strafen muss man "verwalten" und rechtssicher gestalten. Dabei hat der Staat Rechte und der betroffene Bürger auch, wie es in Demokratien sein sollte.
Das Verwaltungsrecht wird also so aufgebaut sein, dass es in einer logischen Reihenfolge diese Akte behandelt.
Was mich ein bischen entsetzt ist Ihr schlechtes Deutsch in der Fragestellung.
was genau meinen Sie mit schlechtem Deutsch? Könnten Sie die Stellen zitieren?
Verwaltubgsrecht , Kommas fehlen, Groß- und Kleinschreibung unterschiedlich, Aufzählung mit und ohne Klammer..