Vertrag zwischen Faust und Mephisto. Was steht bei der Besiegelung?

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Nach deutschem Vertragsrecht gibt es keine "Besiegelung" , sondern allenfalls für gewisse Vertragsarten wie den Kaufvertrag über ein Grundstück oder den Erbvertrag die "Beurkundung durch einen Notar". Ich glaube daher, dass der FS ein Österreicher ist, weil nach österr. Vertragsrecht eine Besiegelung erforderlich sein könnte. Vermutlich bedeutet das Wort nichts anderes als das Unterschreiben des Vertrags durch die Vertragspartner, evtl. unter Beifügung eines Siegels (Anbringen der Prägestempel der Vertragspartner auf durch Erhitzen weich gemachten Siegellackportionen, die dann erhärten und auf Dauer auf dem Vertragspapier haften bleiben). In D ist das heute nicht mehr üblich oder vorgeschrieben, vielleicht aber in dem in mancher Hinsicht traditionelleren Österreich. im Übrigen: Faust und Mephisto haben ihren "auf einem Blätt´chen Papier" geschriebenen Vertrag mit einem Tropfen von Fausts Blut "besiegelt", was bedeuten wird,, dass F. mit seinem Blut statt Tinte den Vertrag "besiegelt" hat. Da M. ja ein Teufel ist, wird er kein Blut gehabt haben, um den Vertrag damit gegenzuzeichnen . Übrigens eine etwas seltsame Methode, euch Schüler in den "Faust" einzuführen.