Verringert sich jetzt der Wert von Immobilien mit Gasheizung?

2 Antworten

...ich denke eigentlich, dass gerade im Mehrfamilienhaus die Lösung mit der Fernwärme (gerade weil verfügbar) das naheliegendste ist. Natürlich bedingt das auch erstmal recht hohe Investitionen....Übergabestation + Vorregelung im Keller, je nach Aufteilung der Wohnungen ein bis mehrere Steigestränge für die Fernwärme + Wohnungsstationen, vermutlich mit Warmwasserbereitung als Ersatz für die Gasthermen in den Wohnungen....wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob Du mit Etagenheizung überhaupt das verstehst, was damit gemeint ist, nämlich jede Wohneinheit verfügt über ein eigenen Wärmerzeuger...da Du weiter unten von "der" Gasheizung schreibst. Steht ein Kessel zentral im Keller, würde das die Umrüstungskosten auf FW extrem reduzieren.

erhardt251 
Fragesteller
 20.05.2023, 20:46

ja habe mich blöd ausgedrückt, in jeder Wohneinheit ist jeweils eine Gastherme drin. Also nicht zentral im Keller. Dennoch wäre Fernwärme die beste Lösung ? Und würde der Wert der Immobilie sehr gemindert werden, wenn man weiterhin auf die Gasthermen setzt ? Also so Wertminderung bis 50% , wie ich schon geschrieben hatte? Man weiß ja auch nicht wie das mit dem Heizungsgesetz weitergeht, wird das noch gekippt oder gelockert?

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Tuedelsen  20.05.2023, 22:35
@erhardt251

...von solch einer drastischen Wertminderung würde ich (gerade bei zentral gelegenen Objektenin Städten) nicht ausgehen. Gekippt wird dieses Gesetz sicher nicht, gelockert schon. Und natürlich gibt es Härtefallregelungen, die in einzelnen Fällen Anwendung finden. Solche Fälle sind durchaus auch Mehrfamilienhäuser mit Etagenheizungen, wo manchmal eine Umrüstung vielleicht zu aufwendig oder zu teuer wäre.Ansonsten würde ich tatsächlich für die praktikabelste Lösung halten, eine Fernwärmeversorgung mit Wohnungsstationen, die die Gasthermen ersetzen in Erwägung zu ziehen....die in den Wohneinheiten vorhandenen Rohrsysteme und Heizkörper würden dabei erhalten bleiben, man müsste allerdings diese Unterstationen durch neue Verteilungsleitungen anbinden...was bei einer Wärmepumpenlösung allerdings auch der Fall wäre. Sofern da noch Zeit ist (Du schriebst von 10 -15 Jahren), sollte die natürlich bereits für die Planung und die Bildung entsprechender Rücklagen genutzt werden. Allerdings alles davon ausgehend, dass der Zustand des Objektes im großen und ganzen als gut bewertet werden kann.

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erhardt251 
Fragesteller
 21.05.2023, 13:10
@Tuedelsen

ok danke für die Infos. Habe meine Eltern gefragt, die haben gesagt die Wohneinheiten samt Gastherme wären in gutem Zustand, diese (Gastherme) würde auch wohl noch länger als 15 Jahre halten, aber 2044/45 müssen die ja raus , falls an dem Gesetz nicht noch was gelockert wird. Kann das auch alles nicht verkaufen, da die Eltern Nießbrauchrecht haben .Wollen es erst mal behalten. So umzubauen, dass eine Wärmepumpe da funktioniert ist eigentlich fast unmöglich. Ist wohl aus technischer Sicht auch schwierig da Fussbodenheizungen einzubauen, eher sollte man es abreissen. Aber in dem Stadtteil stehen viele so Häuser mit ähnlicher Bauart, ich weiß auch gar nicht wie die da eine Wärmepumpe effizient nutzen wollen. Dann überlege ich das mit der Fernwärme, oder vielleicht gibt es ja noch Lockerungen.

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Tuedelsen  21.05.2023, 15:46
@erhardt251

...auf Lockerungen würde ich nicht setzen...auf Sonderregelungen schon eher. Wobei natürlich niemand weiß, wie sich der Gaspreis entwickelt. Für eine WP benötigst Du übrigens keine Fußbodenheizung, das funktioniert auch wunderbar mit Heizkörpern und in älteren, weniger gut gedämmten Gebäuden. Hier wird (durch die Fossil-Lobby?) viel Desinformation unter die Leute gebracht, um zu verunsichern...wie gut das funktioniert, bekomme ich jeden Tag aufs neue mit, da ich täglich direkten Kundenkontakt habe. Bei einem MFH würde ich (Stand heute) trotzdem eher zur Fernwärme tendieren....aber Du hast ja noch Zeit und musst "nichts übers Knie brechen", solltest aber als Eigentümer tatsächlich Rücklagen für diese Umstellung bilden und Dich natürlich informiert halten...aber da muss ich Dir sicher nichts erzählen

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Wenn du dir die Renovierung leisten kannst, wütde ich es behalten, und wenn du es geerbt hast, dann kann dir doch der Wert egal sein.

Wenn die Renovierung mehr kostet als die Hälfte des Wertes, dann würde ich es verkaufen.

Wenn allerdings Erbengemeinschaft, dann gibts über kurz oder lang Streit, deshalb würde ich verkaufen, bzw. die Auflösung der Erbengemeinschaft beantragen.