Verpflegungskosten auch für "normalarbeiter" in der steuer?
Hallo
habe gelesen das es 6 euro bei "ab 8 stunden pro tag" an verpflegung geltend zu machen ist als werbungskosten
ist das nun nur für geschäftsreisen gedacht oder auch für den normalen weg zur arbeit
(in meinem fall 12 stunden pro tag unterwegs )
gruß und danke
5 Antworten
Nein, wer immer die gleiche Arbeitsstaette aufsucht, der kennt sich dort bestens aus, es gibt oft eine Kantine oder guenstige Verpflegungsmoeglichkeiten, die bekannt sind und um die Ecke. Oder man nimmt sich sein Essen mit und waermt es sich in der Mikrowelle oder macht sich belegte Brote und isst abends warm. Es ist alles kostenguenstig und nach eigenen Wuenschen planbar und Essen muss man an Nicht Arbeitstagen ja auch.
Ist man auf Geschaeftsreisen an unbekannten Orten, kennt man sich dort vorher nicht aus, kann oft nicht einschaetzen im Voraus, wie lange was dauert, es gibt meist keine Kantine bzw. man weiss es vorher halt nicht, welche Gegebenheiten man antreffen wird. Wann kann man Pause machen, gibt es Kuehlmoglichkeiten, Aufwaermmoeglichkeiten, guenstig was zu kaufen?
Und daher kostet die Verpflegung an dem Tag mehr als ueblich. Dafuer kann man den hoeheren Aufwand absetzen und sonst eben nicht.
Deshalb muss man sich anpassen und oft halt was teures kaufen
Mehraufwand an Verpflegung können Außendienstler und Arbeitnehmer mit ständig wechselnden Einsatzorten geltend machen.
Ist die Abwesenheit rein auf den Arbeitsweg zurück zu führen, nützt das nichts
ist das nun nur für geschäftsreisen gedacht oder auch für den normalen weg zur arbeit
Wenn du zur Arbeit fährst, hälst du dich dann regelmäßig mehr als 8 Stunden von deiner gewöhnlichen Arbeitsstätte entfernt auf?
Das gilt nur für Dienstreisen...
.......genau, nur für Geschäftsreisen, mit Beleg.